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Alte Bäder barrierefrei umzubauen kann unter Umständen kostspielig sein. Doch es gibt unterschiedliche Fördermöglichkeiten, die in Anspruch genommen werden können. Generelle Voraussetzung ist, dass alle Anträge vor dem Beginn der Baumaßnahme gestellt werden.
Wer schwerbehindert ist oder ein gehandicaptes Familienmitglied hat, kann über die Steuererklärung Umbau-Ausgaben geltend machen. Die Pflegeversicherung wiederum gewährt einen Zuschuss für die „Verbesserung des individuellen Wohnumfelds“, wozu auch ein barrierefreies Bad zählt. Allerdings muss die betroffene Person in eine Pflegestufe eingestuft sein. Weitere Infos: www.sozialgesetzbuch.de. Fortsetzung folgt!