Zwei aktuelle rechtliche Regelungen für die Wohnungswirtschaft bringen in den nächsten Monaten auch für Fachhandwerker neue Aufgaben: Bis 31. Dezember 2013 muss bei Zentralheizungen der Energieanteil für die Warmwasserbereitung mit einem Wärmezähler erfasst werden. Zum gleichen Zeitpunkt läuft die Frist für die erste Legionellenprüfung des Trinkwassers ab.
Handwerker sind also gefragt, um Wärmezähler nachzurüsten und Trinkwasseranlagen für die erste Legionellenprüfung vorzubereiten. Zur eigentlichen Legionellenprüfung sind nur zertifizierte Probenehmer berechtigt. Minol weist Eigentümer und Verwalter auf die neuen Vorgaben hin und empfiehlt, einen örtlichen Fachhandwerker mit den Montageaufgaben zu beauftragen.
Mehr Infos gibt es unter
www.minol.de/waermezaehler und
www.minol.de/legionellenpruefung
Checkliste für die Wärmezähler-Montage
Montageort: Der Wärmezähler für die Warmwasserbereitung wird zwischen Heizkessel und Warmwasserspeicher eingebaut, der Zähler zur Messung der Raumwärme direkt in den Heizkreis für das Gebäude.
Zeitpunkt der Montage: Um die Messergebnisse der Zähler für die Abrechnung verwenden zu können, sollte die Montage spätestens zum Beginn der nächsten Abrechnungsperiode erfolgen.
Dimensionierung: Typ und Größe der Wärmezähler werden über den erforderlichen Nenndurchfluss qp (m³/h) abgeleitet. Die tatsächlichen Durchflüsse der Heizungsanlage erschließen sich zum Beispiel aus den Leistungsdaten der Pumpenkennlinie.
Mechanisch oder Ultraschall: Im Regelfall werden Wärmezähler mit mechanischem Durchflusssensor gewählt. Zu empfehlen ist ein Ultraschall-Wärmezähler wenn sich der Heizwasserdurchfluss für die Warmwasserbereitung nicht genau bestimmen lässt. oder wenn die Heizung einen kleinen Plattenwärmetauscher als Durchlauferhitzer mit einer Leistung bis 10 kW hat und kein Speicher angeschlossen ist. Ultraschall-Zähler arbeiten auch bei Überlast sicher und können auf sprunghafte Änderungen der Heizwassertemperatur, wie sie für kleine Plattenwärmetauscher typisch sind, schnell reagieren.
Neue Regelung für Planung und Inbetriebnahme: Seit 2012 gilt für neu montierte oder ausgetauschte Wärme- und Kältezähler die Technische Richtlinie K9 der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB TR K9). Sie regelt die Auswahl der Zähler, die Planung und Bauabnahme der Messstellen und die Inbetriebnahme. Damit die Messergebnisse des Zählers für die Abrechnung verwendbar sind, ist nach der Montage eine Inbetriebnahme Pflicht, zu der ein detailliertes Protokoll gehört. Hauseigentümer, die darauf verzichten, riskieren Bußgelder und ungültige Abrechnungen.