Im Mai erschien das neue Richtlinienheft zum Münchner Förderprogramm Energieeinsparung FES, und seit 1. Mai gilt der aktualisierte Kriterienkatalog zur Förderung von energieeffizienten Neubauten und Gebäudesanierungen durch die Landeshauptstadt München. Das Förderbudget liegt jährlich bei insgesamt 13,8 Millionen Euro.
Vom FES profitieren können Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden und Wohnungen, Betreiberinnen und Betreiber einer Anlage, Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften und Bauträger. Auch die mit der Planung und Ausführung beauftragten Personen und Unternehmen wie Architektur- und Planungsbüros oder Handwerksbetriebe können einen Antrag einreichen und Zuschüsse erhalten. Die Fördersumme bewegt sich zwischen 500 Euro und 50.000 Euro.
Das FES kann mit Zuschüssen aus anderen Programmen wie z.B. der Bafa kombiniert werden. Für die Förderung muss der Nachweis erbracht werden, dass die Anforderungen aus dem neuen „Münchner Qualitätsstandard 3.1“ eingehalten werden. Die je nach Maßnahme unterschiedlich ausfallende Fördersumme wird nach vollständigem Abschluss der Arbeiten und Nachweis durch die erforderlichen Unterlagen an die Antragstellerin oder den Antragsteller ausbezahlt. Weitere Infos in der Rubrik „Förderung & Qualität“ unter
→ www.muenchen.de/bauzentrum