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NEUE HEIZUNG

Mehr Geld vom Staat

Die KfW weitet ihre Förderung für die energetische Sanierung von Häusern und Wohnungen aus. Seit dem Stichtag 1. August 2015 gelten neue Bedingungen für das Programm „Energieeffizient Sanieren“, das Anreize schafft, den Energieverbrauch von Gebäuden durch Investitionen zu reduzieren. Ab sofort werden auch Wohngebäude gefördert, die vor Februar 2002 gebaut wurden; bislang waren die Baujahre ab 1995 ausgeschlossen.

Von den neuen Förderbedingungen profitieren auch Hausbesitzer, die ihre Heizungsanlage erneuern: Wer seine Heizung optimiert oder austauscht, damit sie weniger Energie verbraucht, kann dafür erstmalig einen vergünstigten KfW-Kredit für „energieeffiziente Einzelmaßnahmen“ beantragen. Gefördert werden nicht nur direkte Arbeiten an der Heizungsanlage, sondern beispielsweise auch das Anbringen neuer Fliesen oder Fensterbänke – und zwar mit bis zu 50.000 Euro.

Wird der Förderantrag bewilligt, gewährt die Bank ihren Kredit mit einem Jahreszins von 0,75 % und einem Tilgungszuschuss von 7,5%. Diesen neuen Tilgungszuschuss gibt es unter anderem auch für Umbauten an Lüftungsanlagen.

Auf www.intelligent-heizen.info können sich Verbraucher näher über die Förderung durch die KfW und andere Stellen informieren. Neben der KfW-Bank unterstützt zum Beispiel auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Investition in eine neue Heizungsanlage. Die kostenlose Datenbank hilft Verbrauchern, sich zu informieren und das passende Förderprogramm zu finden.