Reuter verklagt Google wegen Urheberrechtsverletzungen und rechtswidriger Nutzungsbedingungen. Der Mönchengladbacher Online-Fachhändler hat beim Landgericht Hamburg zwei Klagen eingereicht. Dabei geht es in einer ersten Klage darum, dass Google Produktbilder, mit denen Reuter seine Produkte im Rahmen des Dienstes Google Shopping bewarb, auch für die Werbung seiner Wettbewerber verwendete. Aus Sicht von Reuter handelt es sich hier um einen eindeutigen Verstoß gegen die Urheber- und Nutzungsrechte.
Die zweite Klage richtet sich gegen die Sperrung der Produktbilder von Reuter durch Google. Hier ist das integrierte Reuter-Logo Stein des Anstoßes. Google verweist als Sperrungsgrund auf eine Klausel seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Verwendung von Logos in Bildern generell untersage. Google setze sich mit dieser Klausel jedoch über geltendes Recht hinweg, so die Anwälte von Reuter, „weil sie dem wesentlichen Grundgedanken des Urhebernennungsrechts widerspricht“. Die Sperrung innerhalb des Dienstes sei somit rechtswidrig.
Reuter argumentiert, dass eine Entfernung des Reuter-Logos aus allen betroffenen Produktbildern vor dem Hintergrund der riesigen Anzahl dieser Bilder einen immensen Aufwand darstellen würde, der in dieser Form nicht geleistet werden könne. Zudem sei durch die tägliche Dynamik des Online-Shops – gemeint sind die ständigen Neueingänge und Ausläufe von Produkten – ein solches Vorgehen nicht umsetzbar.