Schon heute bekommen Betreiber von KWK-Anlagen sowohl für eingespeisten als auch für selbstgenutzten Strom einen Kraft-Wärme-Kopplungs-Bonus (KWK-Bonus). Für Neuanlagen ist dieser nun im KWK-Gesetz um 0,3 Cent erhöht worden, womit auch Flüssiggasbetriebene BHKW attraktiver werden. Damit beträgt diese staatliche Förderung für BHKWs, die nach dem 19.7.2012 in Betrieb genommen wurden, jetzt 5,41 Cent pro kWh. Für ältere Anlagen, die während der alten Gesetzgebung in Betrieb genommen wurden, gelten weiterhin die alten Vergütungssätze. Zudem haben alle anderen Förderungen wie Einspeisevergütung, Steuerbefreiung für Flüssiggas, vermiedene Netznutzungsentgelte sowie einmalige Investitionszuschüsse weiterhin Bestand. Die aktuelle Gesetzesänderung sieht zusätzlich vor, dass sich Betreiber von Kleinanlagen die erhöhte Vergütung künftig auch einmalig vorab auszahlen lassen können.
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Förderung für Kraft-Wärme-Kopplung steigt
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