Ab sofort erhalten kleine Gewerbe und Hauseigentümer höhere Zuschüsse, wenn sie sich für ein Mini-BHKW entscheiden. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat die Förderrichtlinien für Blockheizkraftwerke in Bestandsbauten mit Mini-KWK-Anlage bis 20 Kilowatt elektrisch (kWel) diesbezüglich überarbeitet.
Die Förderung besteht aus drei Bausteinen. Erstens erhalten die Antragsteller einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss je nach Leistungsklasse. So wird z.B. eine Anlage mit einer Leistung von sieben Kilowatt elektrisch mit 3100 Euro gefördert. Das sind 400 Euro mehr als im Vorjahr. Zweitens zahlt der Staat einen Wärmeeffizienzbonus in Höhe von 25% der gewährten Basisförderung für Geräte, die mit einem serienmäßigen oder nachgerüsteten Abgaswärmetauscher zur Brennwertnutzung ausgestattet und an ein hydraulisch abgeglichenes Heizungssystem angeschlossen sind. Drittens ist ein Stromeffizienzbonus in Höhe von 60% der Basisförderung für Anlagen mit einem besonders hohen elektrischen Wirkungsgrad möglich. Unterm Strich summieren sich der Investitionszuschuss und die Boni im oben genannten Beispiel auf eine Gesamtförderung von 5735 Euro.
Gewerbetreibende und Eigentümer, die nicht an das Erdgasnetz angeschlossen sind, aber trotzdem ein BHKW installieren möchten, finden in Flüssiggas eine netzunabhängige Alternative. Außerdem bekommt, wer Flüssiggas zur Stromerzeugung verwendet, am Ende eines Jahres die Energiesteuer vom Staat zurück. Pro Kilogramm sind dies 6,06 Cent.