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Wartungspflicht für Heizöltanks?

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Die Bundesregierung plant eine deutschlandweite Verordnung, die alle Heizölkunden dazu verpflichten soll, ihre Ölbehälter regelmäßig prüfen zu lassen. Hintergrund sind die enormen Umweltschäden, die ein undichter Heizöltank auslöst: Bereits ein Liter ausgetretenes Öl kann nach Angaben des TÜV Rheinland bis zu eine Million Liter Grundwasser verschmutzen. Die Verwendung von wassergefährdenden Stoffen wie Heizöl ist in Deutschland bislang jedoch nur auf der Länderebene geregelt. Um künftig einheitliche Sicherheitsstandards zu setzen, treibt die Bundesregierung aktuell die „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (VAUwS) voran.

Im neuen Regelwerk ist eine gesetzliche Prüfpflicht für Öltanks vorgesehen. Bisher unterlagen nur Tanks mit einer Gesamtfüllmenge von 10.000 Litern einer regelmäßigen Prüfungspflicht. Laut der neuen Verordnung müssen auch Tanks mit einer Füllmenge von 1.000 Litern regelmäßig geprüft werden. In der Praxis bedeutet dies, dass die Überwachungspflicht auf fast alle Eigenheimbesitzer mit Ölheizungen zukommt. Die Kosten für die Tankprüfung tragen die Kunden voraussichtlich alleine. Die Verordnung wird voraussichtlich im zweiten Quartal in Kraft treten, die SBZ hält Sie auf dem Laufenden.