Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft gibt Änderungen bei der Besteuerung von Photovoltaikanlagen auf Privatgebäuden bekannt. Mittlerweile ist dafür keine Gewerbeanzeige beim Gewerbeamt mehr nötig, da die Bürger hier allein eigenes Vermögen verwalten. Nur das Finanzamt muss über die Installation der neuen Anlage unterrichtet werden. Dazu wurde nun der „Aktuelle Tipp“ zur Besteuerung von Photovoltaikanlagen neu aufgelegt. Er umfasst vor allem die Bereiche Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer.
Den Tipp findet man auf der Homepage des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft:
→ www.mfw.baden-wuerttemberg.de