Photovoltaikanlagen sind anders als herkömmliche Elektroinstallationen, aber nicht gefährlicher – das ist das Fazit eines Brandschutz-Workshops, den das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE und der TÜV Rheinland am 24. Januar 2013 in Freiburg veranstalteten. Hersteller, Forscher, Feuerwehr und Versicherer waren sich einig, dass die Einhaltung der bestehenden Regeln durch qualifizierte Fachkräfte der beste Brandschutz ist.
Seit Februar 2011 analysieren Experten das Brandrisiko in Zusammenhang mit PV-Anlagen und prüfen, ob die bestehenden Normen und Sicherheitskonzepte ergänzt werden müssen. Die wichtigsten Besonderheiten von PV-Anlagen: Sie arbeiten mit Gleichstrom und man kann sie nicht einfach abschalten, denn solange Licht auf die Module fällt, produzieren sie Strom.
Wenn sich z.B. eine schlecht installierte Steckverbindung löst, dann unterbricht das den Stromfluss nicht immer. Es kann ein Lichtbogen entstehen, der im schlimmsten Fall direkt brandauslösend sein kann. Entsprechend wird untersucht, wie man die Entstehung von Lichtbögen vermeiden kann. Zusätzlich wird an Detektoren gearbeitet, die frühzeitig Alarm geben, wenn auch nur ein kleiner Lichtbogen entsteht.
Die Versicherer waren sich mit den Technikern und Feuerwehrvertretern einig: PV-Anlagen stellen im Vergleich mit anderen technischen Anlagen kein besonders erhöhtes Brandrisiko dar. Durch flächendeckende Schulungsmaßnahmen bei den Feuerwehren konnten anfängliche Unsicherheiten behoben werden.
Auch für die elektrische Sicherheit gibt es ausreichend vorhandene Regeln – wichtig ist, dass sie auch eingehalten werden. Brände entstanden oft dann, wenn unerfahrene Installationstrupps im Akkord Anlagen installieren. Werden die Solarstecker mit der Kombizange statt mit Spezialwerkzeug angebracht oder nicht kompatible Stecker verwendet, dann ist die Schwachstelle vorprogrammiert. Hier dürfen Anlagenbetreiber nicht an der falschen Stelle sparen.
Neben technischen Verbesserungen sind deshalb auch Vorschriften zur Kontrolle Gegenstand des Projekts, das noch bis Januar 2014 läuft. So kann derzeit der Installateur einer Anlage sich selbst die ordnungsgemäße Ausführung bestätigen. Eine Empfehlung ist daher, die Abnahme durch einen unabhängigen Dritten vorzuschreiben. In der Diskussion ist auch, für private Anlagen eine wiederkehrende Sicherheitsprüfung vorzuschreiben, wie sie für gewerbliche Anlagen alle vier Jahre Pflicht ist. Dann müsste auch die Solaranlage regelmäßig zum TÜV.
→ www.pv-brandsicherheit.de