Das Handwerk hat im Streit mit der Kultusministerkonferenz um eine gleichwertige Behandlung von beruflichen und akademischen Bildungsabschlüssen in Koalition mit der übrigen Wirtschaft einen wichtigen Erfolg erzielt. Die zwischen Bund, Ländern und Sozialpartnern gefundene Lösung sieht eine gleichrangige Einstufung des Meister- und des Bachelortitels im Nationalen Qualifizierungsrahmen vor. Beide Qualifizierungsabschlüsse rangieren danach auf Niveaustufe 6 (von 8). Ferner sollen die allgemeinbildenden Schulabschlüsse zunächst dem Rahmen nicht zugeordnet werden. Drei- und dreieinhalbjährige Erstausbildungen sind auf Niveau 4 eingestuft.
„Die Gleichstellung von Meistern mit Bachelors stärkt den Karriereweg der dualen Berufsausbildung in Deutschland massiv“, ordnete der Präsident der Handwerkskammer Düsseldorf Professor Wolfgang Schulhoff, das bildungspolitische Verhandlungsergebnis ein. „Der Beschluss bedeutet eine gesellschaftlich breite Anerkennung der Meisterausbildung als Rüstbecken für besonderes fachliches Können und für hochstehenden Wissenserwerb. Die jetzt verankerte starke Stellung des Meisters im nationalen Bildungsranking signalisiert, dass tertiäre Bildungswege nicht nur über die Hochschule, sondern auch über die berufliche Bildung möglich sind. Das in Deutschland seit Humboldt gepflegte Vorurteil, nur ein akademischer Bildungsgang mache einen Menschen komplett, darf seit gestern offiziell als überholt gelten.“