Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 22. November 2011 erneut keinen Kompromiss zu dem „Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden“ gefunden. Bereits am 8. November 2011 hatte er sich ohne Vorzeigbares vertagt (Bericht der SBZ).
Jetzt wurde der erste von drei möglichen Einigungsversuchen ohne Ergebnis abgeschlossen. Scheitern zwei weitere Einigungsversuche, ist auch das Gesetz endgültig gescheitert, dem der Bundesrat im Juli 2011 seine Zustimmung verweigert hat.
Ein wesentlicher Streitpunkt zwischen Bund und Ländern ist die Finanzierung. Nach aktueller Ausgestaltung würden die Länder und Kommunen 57,5 % der direkten Mindereinnahmen tragen. Im Juli hatten die Länder eine vollständige Kompensation verlangt, obwohl sie durch Beschäftigung und Mehrwertsteuereinnahmen von zusätzlichen energetischen Modernisierungen profitieren würden.