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SBZ Kommentar

Herzlich Willkommen 2013!

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Die jährliche Abschlussrallye hat die Handwerksbetriebe noch einmal richtig gefordert. Vor Weihnachten mussten viele Baustellen fertiggestellt und die Rechnungen geschrieben werden. Hoffentlich konnten Sie die Feiertage ausgiebig nutzen, um sich zu erholen, Kraft zu tanken und mit frischem Schwung ins neue Jahr zu starten. Und mit der Umsetzung der zum Jahresbeginn gefassten guten Vorsätze haben Sie sicherlich schon begonnen, oder?

Obwohl auch die deutsche Wirtschaft vor den Auswirkungen der Krise in vielen europäischen Ländern nicht verschont bleibt, sind die Perspektiven für unser SHK-Handwerk weiter gut. Der Trend weg von Papiergeld und Aktien hin zu Betongold soll den Experten nach auch im nächsten Jahr anhalten, die Konjunktur allgemein aber abflachen.

Ein psychologischer Hemmschuh rund um die Heizungssanierung fällt ab sofort weg. Am 12.12.12 wurde das in der Öffentlichkeit immer wieder angekündigte Gesetzesvorhaben zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden endgültig gekippt. 414 Tage haben Bund und Länder im Vermittlungsausschuss und hinter den Kulissen gerungen – und doch keinen Kompromiss gefunden. Hatte nicht Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel die Energiewende zur Chefsache erklärt?

Es gibt damit zwar keine Förderung, aber im Gegenzug müssen Endverbraucher ihre Sanierung auch nicht mehr länger aufschieben, weil sie die in Aussicht gestellten steuerlichen Anreize mitnehmen möchten. Die Hängepartie ist damit beendet. Verstehe wer will, aber das viel besungene Thema Energiewende wird in Berlin wohl weiterhin auf den Strommarkt fokussiert sein. Die im Vermittlungsausschuss von der Bundesregierung getätigte Ankündigung, ­ein KfW-Programm für energetische Sanierungen in Höhe von 300 Millionen Euro jährlich aufzulegen, kann nur als Notpflaster betrachtet werden.

Kein Jahresbeginn ohne neue Vorschriften und Gesetze. Seit dem 1. Januar gelten neue Regelungen für die brandschutztechnische Abschottung von Rohrleitungen. Bei der häufig ausgeführten Abwasser-Mischinstallation von Gussrohrstrang mit einer Anschlussleitung aus Kunststoffrohr muss jetzt dokumentiert werden, wann was mit welchem Verwendbarkeitsnachweis eingebaut wird. Dies nicht zuletzt, damit Sie sich nicht unnötig Haftungsrisiken aussetzen. Wir haben dazu die wichtigsten Informationen für Sie in SBZ 1/2-2013 zusammengestellt. Sie erscheint jetzt am Freitag.

Neue Produkte für diesen Bereich werden Sie sicher auch auf der im März stattfindenden ISH zu sehen bekommen. Die Hersteller arbeiten mit Hochdruck an den Vorbereitungen. Wir erwarten wieder ein wahres Produktfeuerwerk, das unserer Branche neue Impulse geben wird – darauf freue ich mich schon jetzt. Im Namen der gesamten SBZ-Redaktion wünsche ich Ihnen einen guten Start und ein erfolgreiches Jahr.

Ihr
Dirk Schlattmann
SBZ-Chefredakteur
und Handwerksmeister