Das Förderprogramm KfW 431 wurde mit Gültigkeit zum 1. April 2010 geändert. Gravierendste Änderung: Ab April sind die Maßnahmen mit einem hydraulischen Abgleich gekoppelt und somit Pflicht. Dies ist im Bestand nicht immer einfach. Deshalb bietet es sich an, die Kundschaft jetzt anzuschreiben und sie auf die noch bis zum 1. April gültige „einfache Fördermöglichkeit“ hinzuweisen. Um in den Genuss der alten Förderbedingungen zu kommen, muss die Rechnungsstellung bis zum 31. März erfolgt sein.
Wir haben für Sie die KfW-Neuerungen herausgearbeitet und unter http://www.sbz-online.de/aktuell/extras zum Download bereit gestellt. Dort finden Sie auch einen Musterbrief für Ihr Kundenanschreiben, Originalinfos der KfW sowie das Bestätigungsformular für KfW-Förderung und Leistungsbeschreibung für die Durchführung des hydraulischen Abgleichs von Heizungsanlagen.
Weitere Änderungen: Ab dem 1. April sind nicht nur Eigentümer, sondern „Träger von Investitionsmaßnahmen“ an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden antragsberechtigt. Zuschüsse unter 150 Euro werden nicht ausgezahlt. Der Antrag wird spätestens drei Monate nach Abschluss der Maßnahmen (Datum der Rechnungsstellung) direkt bei der KfW gestellt. Dafür steht ein neues Onlineformular zur Verfügung. Die Förderbedingungen für den Zuschuss für Baubegleitung bleiben unverändert. Für den Ausbau und die fachgerechte Entsorgung von Nachtstromspeicherheizungen wird der Förderbetrag auf 150 Euro je abgebautem Gerät gesenkt. Die Optimierung der Wärmeverteilung an bestehenden Heizungsanlagen kann bezuschusst werden, wenn die wesentlichen Komponenten vor dem 1. Januar 2005 installiert wurden, flüssig oder gasförmig beheizte Kessel, Niedertemperatur- oder Brennwertkessel sind und der hydraulische Abgleich durchgeführt wird. Telefonische Beratung zum KfW-Förderprogramm 431 gibt es im KfW-Info-Center unter 0180/1 33 55 77. → Weitere Infos auf http://www.sbz-online.de/aktuell/extras
SBZ TIPP
KfW-431-Blitzaktion starten: Ab April schärfere Förderbedingungen
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