Von der Möglichkeit einer Abschlagszahlung sollte jeder Handwerker Gebrauch machen, wenn er nicht den Auftraggeber vorfinanzieren oder einen gänzlichen Forderungsausfall riskieren will. Wir sagen Ihnen, was Sie dazu wissen müssen: in der neuen SBZ 22 (Erscheinungstag 20.11.) auf Seite 72.
SBZ-VORSCHAU