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SBZ-VORSCHAU

Abschlagszahlungen verringern das Ausfallrisiko

Von der Möglichkeit einer Abschlagszahlung sollte jeder Handwerker Gebrauch machen, wenn er nicht den Auftraggeber vorfinanzieren oder einen gänzlichen Forderungsausfall riskieren will. Wir sagen Ihnen, was Sie dazu wissen müssen: in der neuen SBZ 22 (Erscheinungstag 20.11.) auf Seite 72.