SFA Sanibroy stattet seine Hebeanlagen mit einer 3-jährigen Garantiezeit aus. Damit wird die Gewährleistung um ein Jahr erhöht. Allerdings gilt dieses Garantieversprechen gegenüber dem Endkunden bewusst nur dann, wenn er die SFA-Hebeanlage über seinen Installateur bestellt, dieser sie im Sanitärgroßhandel eingekauft und dann auch fachmännisch eingebaut hat.
Mit diesem Weg sichert der Installateur seinem Kunden neben der erweiterten Garantiezeit im Falle einer Reparatur den Vorteil einer Instandsetzung innerhalb von 48 Stunden durch einen der über 100 Servicepartner. Um jedem Mißverständnis vorzubeugen, weist SFA darauf hin, dass Geräte, die ein Endverbraucher oder Installateur im Internet bezieht, im Falle eines Schadens innerhalb der Garantiezeit natürlich repariert werden. Allerdings nur inhouse bei SFA. Die Anlage muss in diesem Falle also an den Internethändler zurückgeschickt werden, der dann für den Rücktransport an das SFA-Servicezentrum verantwortlich ist. Die Reparatur wird nicht am Einsatzort durchgeführt und die Garantiezeit ist auf zwei Jahre beschränkt.
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