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So nicht Herr Oberschornsteinfeger!

Offener Brief des ZVSHK an den Bundesinnungsverband der Schorsteinfeger

Der Bundesinnungsverband der Schornsteinfeger (ZIV) und sein Präsident Hans-Günther Beyerstedt haben in den letzten Wochen die Arbeitsqualität des SHK-Handwerks öffentlich in Zweifel gezogen. In Pressemeldungen, Artikeln oder auch Leserbriefen haben die Schornsteinfeger ein Zerrbild der Leistungen unserer Fachbetriebe gezeichnet. ZVSHK Präsident Bruno Schliefke ist

nun den Äußerungen der Interessenvertretung des Schornsteinfegerhandwerks energisch entgegengetreten. Gewählt hat er dazu einen offenen Brief an den ZIV-Präsidenten. Hier der Wortlaut:

Herrn Bundesinnungsmeister
Hans-Günter Beyerstedt
Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks
Zentralinnungsverband (ZIV)
Westerwaldstr. 6
53757 St. Augustin

31. Oktober 2008

Offener Brief

Sehr geehrter Herr Beyerstedt,
im Zuge der Neuregelung des Schornsteinfegerhandwerks haben unsere Gewerke intensiv um die Durchsetzung ihrer jeweiligen Interessen gerungen; und das von Fall zu Fall auch mit etwas härteren Bandagen. Dies gehört zu einer Streitkultur, die hart in der Sache, aber fair im Umgang, einen Wettbewerb der besten Argumente austrägt. Mit seinen öffentlichen Ausfällen gegen die Qualität der Arbeit unserer Wartungsbetriebe hat das Schornsteinfegerhandwerk jetzt aber jedes Maß für eine konstruktive Auseinandersetzung verloren.

Das SHK-Handwerk kann eine solche pauschale Abqualifizierung seiner Leistungen nicht widerspruchslos hinnehmen. Kollege Beyerstedt, Sie haben mit Ihrer völlig unbegründeten Kritik den Weg in die Öffentlichkeit gesucht; ich antworte Ihnen hierauf deshalb folgerichtig mit einem offenen Brief.

Klarstellungen:
1. Sie monieren „erhebliche Defizite in puncto Qualität von Wartungsdiensten“. Ein massiver Vorwurf in Richtung SHK-Handwerk, der indes von Ihnen durch nichts belegt wird. Sie verknüpfen vielmehr in bewusster Irreführung der Öffentlichkeit die Gesamtzahl der vom Schornsteinfegerhandwerk festgestellten Anlagenmängel mit der Zahl der vor den Prüfungen durchgeführten Wartungen. Sie verschweigen, wie viele Anlagen in den deutschen Heizungskellern denn tatsächlich nach Wartung und Überprüfung durch ein SHK-Unternehmen noch Mängel aufweisen. Offen bleibt bei Ihrem Rundumschlag gegen unsere Wartungsbetriebe auch die Frage, worauf denn Ihre Erkenntnis beruht, dass vor der jeweiligen Überprüfung einer Heizungsanlage tatsächlich eine Wartung stattgefunden hat. Die von Ihnen für das Schornsteinfegerhandwerk reklamierte Unabhängigkeit und Neutralität wird allein schon durch diese mehr als zweifelhaften statistischen Zahlenspiele ad absurdum geführt.

2. Ihr Handwerk gibt sich in seiner Außendarstellung neuerdings verstärkt den Anschein von Objektivität, Technologie- und Energieträgerneutralität. Eine mehr als befremdliche Selbstcharakterisierung, ist doch seine hoheitliche Aufgabe der Überprüfung von Feuerungsanlagen in der Regel an das Vorhandensein eines Schornsteins gebunden. Mit seiner Unterstützung der „Initiative Pro Schornstein“ gibt Ihr Handwerk klar zu erkennen, was ihm Neutralität in Wirklichkeit bedeutet. Die gegen die Wärmepumpentechnologie gerichtete Kampagne der Initiative beinhaltet zudem die Forderung nach Garantien und Bürgschaften durch die installierenden SHK-Unternehmen. Hier ist der Begriff Objektivität von Ihnen gänzlich neu definiert worden, ins glatte Gegenteil der ursprünglichen Wortbedeutung.

3. Sie behaupten gebetsmühlenartig: „Schornsteinfeger haben kein wirtschaftliches Interesse daran, Anlagen zu warten oder zu erneuern.“ Ich halte dagegen: Annähernd jeder Bezirksschornsteinfeger hat heute ein wirtschaftliches Interesse an den Ergebnissen seiner hoheitlichen Tätigkeiten. Die vom Schornsteinfegerhandwerk mit Ihrer Unterstützung beim Bundeskartellamt angemeldete Schornsteinfeger-Gesellschaft lässt keinen anderen Schluss zu. Diese gibt ausdrücklich die gewerbliche Wartung, Inspektion, Betrieb und Instandsetzung von Heizungsanlagen (aber auch den Verkauf ganzer Heizungsanlagen) als Gesellschaftszweck an. Schornsteinfeger sollen sich an dieser bundesweit tätigen Gesellschaft als stille Gesellschafter beteiligen und dieser die Aufträge zuschustern, die dann je nach Qualifikation durch Kollegen oder qualifizierte Subunternehmer durchgeführt werden sollen. Das Schornsteinfegerhandwerk selbst liefert damit das entscheidende Argument, warum die Anerkennung der BImSchV-Messung durch den qualifizierten SHK-Fachbetrieb zwingend und das Privileg des Schornsteinfegerhandwerks für diesen Bereich aufzuheben ist.

„An ihren Taten, nicht an ihren Worten sollt ihr sie erkennen!“ Dieses Bibelzitat wird zukünftig die Maxime des SHK-Handwerks im Umgang mit den Schornsteinfegern und ihren verbandlichen Vertretern sein.

Freundliche Grüße

Bruno Schliefke
Präsident des Zentralverbandes
Sanitär Heizung Klima