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Solar Cluster BW

Förderprogramm für Solarstrom-Speicher

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Wer ab sofort im Südwesten eine Photovoltaik-Anlage mit einem netzdienlichen Speicher errichtet, erhält für die Batterie einen Zuschuss von bis zu 30% der Netto-Investitions-Kosten.

Mit der finanziellen Unterstützung will das Land Solarstrom-Speicher wirtschaftlicher machen und damit den Bau von Photovoltaik-Anlagen vorantreiben sowie die Belastung der Verteilnetze reduzieren. „Das neue Förderprogramm ist ein weiterer Baustein auf dem Weg zu günstigeren Speichern und mehr netzverträglichem Solarstrom im Südwesten“, so Franz Pöter, Geschäftsführer des Solar Clusters.

 

Speicher-Förderung des Landes bei neuer 10-KWp-Solaranlage liegt bei bis zu 2500 Euro

Wer mit einer neuen Anlage einen möglichst hohen Anteil seines Stromverbrauchs durch eigenen Solarstrom decken möchte, kann dies nun durch einen Zuschuss auf den Batteriespeicher günstiger tun. Bei einer typischen Hausdach-Photovoltaik-Anlage mit einer installierten Leistung von 10 kW gibt es vom Land nun einen Investitions-Zuschuss für einen Solarstrom-Speicher mit einer nutzbaren Kapazität von bis zu 8,3 kWh. Der Zuschuss beträgt hier 2500 Euro für die Solarbatterien.

Das Verhältnis von Solaranlage zu Solarspeicher muss laut Verwaltungsvorschrift mindestens 1,2:1 betragen. Das verhindert zu große und daher unwirtschaftliche Speicher und passt zu den Empfehlungen von Experten, dass die installierte Leistung der Solaranlage (kWp) zwischen 20 und 50% größer sein sollte als die Speicherkapazität (kWh).

 

BW-Förderung mit Bundesförderung kompatibel – aber nur noch bis Ende 2018

Zu beachten ist, dass der Landeszuschuss mit der bundesweiten KfW-Förderung kompatibel ist. Prinzipiell gibt es daher für die Speicherkäufer neben dem Landesgeld noch einen Kredit-Tilgungs-Zuschuss von bis zu 2000 Euro für die Solarbatterie hinzu. Bei der der Kumulierung darf die Landesförderung jedoch nicht höher liegen als die Bundesförderung, das lohnt sich also nicht in allen Fällen. Darum: Mögliche Kumulierung genau prüfen, ggf. ist die Landesförderung allein attraktiver.

Wichtig ist auch: Es stehen bei beiden Programmen, der Landes- und Bundesförderung, nur begrenzt Mittel zur Verfügung. Das KfW-Programm des Bundes endet zudem Ende 2018.

 

Förderung auch für Gewerbespeicher

Auch im Fall von Batterie-Speichern an neuen großen Photovoltaik-Anlagen geht die Landesförderung über die Bundesförderung hinaus: Batteriesysteme in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen über 30 kW installierter Leistung sind auf Bundesebene nicht förderfähig. Im neuen Landesförderprogramm sind die Nutzer - meist gewerbliche oder kommunale Akteure - dagegen antragsberechtigt. Sie erhalten sogar höhere Zuschüsse als Heimspeicher, da Sinn und Zweck der Förderung mehr und größere Anlagen sind. Für netzdienliche Speicher an größeren Photovoltaik-Anlagen gibt es 100 Euro pro kWh nutzbarer Batteriekapazität hinzu.

Das Förderprogramm läuft bis Ende nächsten Jahres. Ab 1. Januar 2019 wird die Förderung für Speicher an Photovoltaik-Anlagen kleiner 30 kW installierter Leitung um ein Drittel sinken, für Gewerbespeicher an größeren Solaranlagen sinkt sie nur um 25%.

Nutzer sollten die Förderbedingungen beachten. Wer die Förderung erhalten möchte, muss den Antrag vor dem Kauf des Solarspeichers stellen. Danach gibt es kein Geld vom Land mehr. Für die Batterien des Speichersystems muss außerdem eine Zeitwertersatz-Garantie des Händlers oder Herstellers für einen Zeitraum von 10 Jahren vorliegen. Ist das nicht der Fall, fließt ebenfalls kein Fördergeld. Mit dieser Regelung sollen nur qualitativ hochwertige Systeme gefördert werden. Bei einer Zeitwertersatz-Garantie wird im Fall eines Defekts der Wert des Stromspeichers zum Zeitpunkt des Ausfalls ersetzt.