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Solarstrom

Schnellere Absenkung der Vergütung ab 2009

Am 6. Juni verabschiedete der deutsche Bundestag den ersten Teil des Integrierten Klima- und Energieprogramms. Ein zentraler Bestandteil ist das neu gefasste Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zum weiteren Ausbau der alternativen Stromversorgung.

Nach Einschätzung des Bundesverbandes Solarwirtschaft e. V. (BSW-Solar) sichert die Bundesregierung damit den weiteren Ausbau der Solarenergie in Deutschland, setzt aber die Photovoltaikbranche unter harten Innovationsdruck. Denn im neuen EEG wurde eine schnellere Absenkung der Solarstromvergütung ab 2009 verankert: - Bisher galten: 5 % pro Jahr bei Dach­anlagen und 6,5 % pro Jahr bei Frei­flächenanlagen - Neu: PV-Anlagen < 100 kW: 8 % in 2009, 8 % in 2010, 9 % ab 2011 - Neu: PV-Anlagen > 100 kW: 10 % in 2009, 10 % in 2010, 9 % ab 2011 - Neu: PV-Freiflächenanlagen: 10 % in 2009, 10 % in 2010, 9 % ab 2011 Für die Errichtung neuer Solarstrom-Leistung in Deutschland haben die Parlamentarier zudem einen Wachstumskorridor definiert: Bleibt der Neuzubau im vereinbarten Korridor, gelten die genannten Degressionssätze. Wird der Oberwert überschritten, erhöht sich im Folgejahr die Degression um einen Prozentpunkt. Mit diesem Steuerungsmechanismus will der Gesetzgeber ein weiteres Marktwachstum im deutschen Photovoltaikmarkt absichern und die Förderhöhe künftig flexibel an das Marktwachstum anpassen. BSW-Solar Geschäftsführer Carsten Körnig ist davon überzeugt, dass ab Mitte des kommenden Jahrzehnts auch Solarstrom vom eigenen Dach günstiger sein werde als fossil erzeugter Strom aus der Steck­dose. Langfristig werde laut BSW die Solarenergie 25—30 % des deutschen Strom- und Wärmebedarfs decken.