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Die qualifizierte Haushaltssperre in Höhe von 115 Mio. Euro für das Marktanreizprogramm (MAP) ist vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags am 7. Juli aufgehoben worden. Gleichzeitig wurde der am 3. Mai verkündete Programmstopp beendet. Ab dem 12. Juli nimmt das BAFA wieder Förderanträge (Achtung: Neue Antragsformulare) nach einer neuen Förderrichtlinie entgegen. Diverse Fördertatbestände entfallen. Dies sind die wichtigsten Änderungen:
- Alle bis zur Verkündung des Programmstopps am 3. Mai 2010 bei der BAFA eingegangene Anträge erhalten die volle Förderung nach den alten Konditionen. (Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 20. Februar 2009 mit den Änderungen vom 17. Februar 2010.)
- Nicht mehr gefördert werden Anlagen im Neubau. Dies wird vom Bundesumweltministerium mit der bundesweiten Nutzungspflicht nach dem Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) begründet (siehe auch EEWärmeG § 15, Verhältnis zu Nutzungspflichten).
- Nicht mehr gefördert werden Solarkollektoren, die ausschließlich zur Trinkwassererwärmung verwendet werden (Ausnahme: Innovationsförderung für große Solarkollektoranlagen auf Mehrfamilienhäusern zur Trinkwassererwärmung und/oder Heizungsunterstützung).
- Nicht mehr gefördert werden luftgeführte Pelletöfen und Scheitholzvergaserkessel.
- Für Wärmepumpen gelten ab sofort höhere Effizienzanforderungen. Sie werden nur noch gefördert, wenn sie mindestens folgende Jahresarbeitszahlen erreichen:
- Luft/Wasser-Wärmepumpen: 3,7
- Sole/Wasser-Wärmepumpen: 4,3
- Wasser/Wasser-Wärmepumpen: 4,3
- gasbetriebene Wärmepumpen: 1,3 - Zusätzlich werden einzelne Fördersätze und Boni gekürzt.
- Im Zeitraum vom 4. Mai 2010 bis zum Inkrafttreten der neuen Richtlinien beim BAFA eingegangene Anträge werden abgelehnt. Für nach den neuen Förderrichtlinien förderfähige Anlagen ist eine erneute Antragstellung möglich.
- Förderanträge für Anlagen, die bereits errichtet sind, für die aber noch kein Förderantrag gestellt werden konnte, werden grundsätzlich abgelehnt, wenn die Anlagen nach der neuen Förderrichtlinie nicht mehr gefördert werden. Dabei ist ohne Bedeutung, wann die Anlage in Betrieb genommen worden ist.
- Für Anlagen, die nach der neuen Förderrichtlinie gefördert werden können, können (voraussichtlich) ab dem 12. Juli 2010 Anträge gestellt werden. Die Antragsfristen für die Anlagen, die bereits länger als sechs Monate in Betrieb sind, wurden verlängert.
- Im Bereich der Nationalen Klimaschutzinitiative bleibt das Förderprogramm für Mini-KWK-Anlagen ausgesetzt, da hierfür die Mittel für 2010 bereits Mitte 2009 vollständig ausgeschöpft waren.
Ab 2011 werden Fördermittel gekürzt
Die Freigabe der Haushaltsmittel hatte sich bereits vor Wochen angedeutet. Trotzdem gab es bis wenige Stunden vor der entscheidenden Sitzung des Haushaltsausschusses Appelle diverser Branchenverbände den Ankündigungen nun auch Taten folgen zu lassen. In ersten Statements wurde dann auch die Mittelfreigabe begrüßt. Ob das neue Marktanreizprogramm den Nachfrageeinbruch kompensieren kann, bleibt abzuwarten. So sind momentan Abschätzungen, wie gut sich Fördermittelbedarf und verfügbare Fördermittel decken, nur sehr schwer möglich. In dem ebenfalls am 7. Juli von der Bundesregierung verabschiedeten Haushaltsplan 2011 und der langfristigen Planung bis 2014 sind jedenfalls weitere Kürzungen vorgesehen. Die Branche muss sich demnach auf weitere Einschnitte einstellen. In diesem Zusammenhang hat der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) vorgeschlagen, künftig den Markt für erneuerbare Energien im Wärmesektor über eine Erneuerbare-Wärme-Prämie auf importiertes Öl und Gas zu entwickeln.
Die neue Förderrichtlinie für das Marktanreizprogramm wird in Kürze auf der Webseite des BAFA veröffentlicht.