Die Fördermittel, die der Staat für den Bau von Solarwärmeanlagen, Biomasseheizungen und Wärmepumpen für dieses Jahr zur Verfügung stellt, sind noch nicht ausgeschöpft. Für die Beantragung der Innovationsförderung müssen lediglich ein Angebot und ein vorhabenbezogenes Anlagenschema für die Solarthermieanlage vorliegen, der Bau der Anlage kann dann innerhalb der kommenden neun Monate erfolgen. So lange ist der Förderbetrag für den Antragsteller reserviert. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern erhalten Fördergelder, wenn sie eine Solarwärmeanlage zur Warmwasserbereitung oder zur Heizungsunterstützung installieren lassen. 180 Euro Förderung pro Quadratmeter Bruttokollektorfläche stellt der Bund im Marktanreizprogramm bereit. Gefördert werden Solaranlagen ab 20 bis 40 Quadratmeter Kollektorfläche auf bestehenden Mehrfamilienhäusern, in denen sich mindestens drei Wohnungen befinden. Außerdem muss die Anlage bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Die Kollektoren müssen beispielsweise das europäische Prüfzeichen „Solar Keymark“ tragen. Der Förderantrag ist vor Vorhabensbeginn an das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle BAFA zu stellen. Als Vorhabensbeginn gilt der Vertragsabschluss. Planungsleistungen dürfen jedoch bereits vor Antragstellung erbracht werden.
Ein Blick auf die Förderampel zeige Solarinteressenten sofort, ob noch ausreichend Haushaltsmittel zur Förderung erneuerbarer Energien verfügbar sind. Die Förderampel findet man unter → www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/foerderampel.html
SUNBEAM