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TECHEM

Legionellenprüfung: Erste Bilanz

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Der Energiemanager Techem ging im Rahmen seines Frankfurter Abends am Vorabend der ISH der Frage nach, welche Erfahrungen Wohnungswirtschaft, Dienstleister und Gesundheitsämter seit der Novellierung der Trinkwasserverordnung im Herbst 2012 mit der Umsetzung der Verordnung gemacht haben, insbesondere ging es um die Legionellenprüfung.

Die Experten diskutierten über Aufgaben für Wohneigentümer, Bewohner, Versorger und Gesundheitsämter und wie sich die Risiken einer Legionelleninfektion vermeiden lassen. Ein erstes Fazit zogen Ingeborg Esser (Hauptgeschäftsführerin GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen), Susanne Kreibe-Förster (Prokuristin und Ressortleiterin Immobilienbewirtschaftung, GAGFAH), Hans-Lothar Schäfer (Vorsitzender der Geschäftsführung bei Techem) und Hellmuth Simon (Standortleiter Environmental Services im Labor Taunusstein, SGS Institut Fresenius).

Die im Herbst 2012 erneut novellierte Trinkwasserverordnung hat der Wohnungswirtschaft einen Aufschub bei der Erstbeprobung zur Warmwasseranalyse in Gebäuden gewährt, um einem Meldestau in 2012 vorzubeugen. Die Untersuchung sollte dennoch zeitnah erfolgen, um sowohl die Gesundheit der Mieter zu schützen als auch einem möglichen Meldestau in 2013 entgegenzuwirken, so die gemeinsame Einschätzung der Experten.

„Wir begrüßen die Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung, denn die Wohnungswirtschaft ist sich ihrer Verantwortung für den ordnungsgemäßen Betrieb der Trinkwassererwärmungsanlagen und der Trinkwasserinstallationen in ihren Gebäuden bewusst“, bringt es Ingeborg Esser, vom Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen auf den Punkt. Sie regt an, nach Ablauf der Frist für die erstmalige Überprüfung auf Legionellen eine wissenschaftliche Untersuchung zum Umfang der Legionellenkontamination durchzuführen. Anhand dieser Ergebnisse sollten die Erfordernisse und Maßnahmen aus der Trinkwasserverordnung erneut geprüft werden.

Die ersten Erfahrungen aus Sicht eines Dienstleisters kommentierte Hans-Lothar Schäfer von Techem: „Viele Verwalter und Eigentümer nutzen die durch die Verschiebung der Beprobungsfrist auf den 31.12.2013 gewonnene Zeit dazu, eine Präventivberatung in ihren Liegenschaften durchführen zu lassen und der eigentlichen Probenahme voranzustellen.“ Dies könne dazu beitragen, einen Legionellenbefall von Anfang an zu vermeiden. Kunden, die bereits einen Positivbefund hätten, fragten immer häufiger eine Sanierungsberatung an.

Erste Erfolge kann die GAGFAH GROUP vermelden. „Wir haben bereits jetzt zu über 90% die notwendigen orientierenden Beprobungen erledigt. Bei der GAGFAH GROUP müssen rund 3.000 zentrale Warmwasseraufbereitungsanlagen deutschlandweit überprüft werden. Wichtig ist: Wir sind auf die Mithilfe unserer Mieter angewiesen. Dort wo ein positives Ergebnis einer Beprobung vorliegt, müssen die Mieter mit uns zusammenarbeiten. Da wir umfangreich informieren und aufklären, war die Zusammenarbeit mit unseren Kunden an fast allen Stellen schnell und erfolgreich“, so Susanne Kreibe-Förster.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.techem.de/trinkwasserverordnung/de/

 

 

 

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