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TRINKWASSERHYGIENE

UBA-Positivliste notifiziert

Inhalt

Am 10. April 2015 ist die Bewertungsgrundlage des Umweltbundesamtes UBA für metallene Werkstoffe in Kontakt mit Trinkwasser im Bundesanzeiger und auf der Webseite des Umweltbundesamtes veröffentlicht worden. Mit diesem Datum beginnt die zweijährige Übergangsfrist nach § 17 Abs. 3 TrinkwV 2001, welche am 10. April 2017 endet. Nach Ablauf der Übergangsfrist dürfen dann in Trinkwasserinstallationen gesetzlich bindend nur noch metallene Werkstoffe gemäß der UBA-Positivliste eingebaut werden. Damit soll die sichere Einhaltung der geltenden engen hygienischen Metallgrenzwerte im Trinkwasser gewährleistet werden.

Allerdings hat die in der Bewertungsgrundlage enthaltene Positivliste der trinkwasserhygienisch geeigneten metallenen Werkstoffe den Stand vom 4. September 2013 und ist in ihrer jetzigen Form nicht final. Denn zwischenzeitlich hat das Umweltbundesamt für weitere Werkstoffe deren trinkwasserhygienische Eignung festgestellt und an die 4-Member-States-Gruppe (der neben Deutschland Frankreich, Holland und Großbritannien angehören) weitergeleitet. Nach deren Rückmeldung soll die Liste aktualisiert und die Änderungen erneut an die EU-Kommission zur Notifizierung weitergeleitet werden.