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UMFRAGE

15 hydraulische Abgleiche im Jahr

Durchschnittlich werden von jedem SHK-Handwerksbetrieb in Deutschland pro Jahr 15 Heizungsanlagen hydraulisch abgeglichen. Jeder fünfte Kunde fragt selbst beim Handwerker danach. Vor einem Jahr war es nur jeder Zehnte. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage von „Meine Heizung kann mehr“. Über die Hälfte der hydraulischen Abgleiche (51%) erfolgen bei einer Erneuerung des Kessels im Gebäudebestand, rund ein Viertel (28%) bei einer Heizungsinstallation im Neubau. Bei gut einem Fünftel (21%) werden bestehende Heizanlagen im Rahmen einer Optimierungsmaßnahme nachträglich hydraulisch abgeglichen. Für die Umfrage werden regelmäßig 390 Heizungsinstallateure und jeweils 120 Energieberater und Schornsteinfeger interviewt.

Heizungsexperte Wolff: Hydraulischer Abgleich muss in die EnEV
Fast drei Viertel (71%) der befragten SHK-Handwerker begrüßen die Einführung eines standardisierten Berechnungsnachweises, etwa für Förderanträge von BAFA und KfW. Nur dieser gewährleistet eine präzise Berechnung des hydraulischen Abgleichs. Fast genauso viele (62%) meinen, dass es an rechtlichen Bestimmungen fehle, die den hydraulischen Abgleich einfordern und kontrollierbar machen. Professor Wolff von der Ostfalia Hochschule teilt diese Einschätzung. „Der hydraulische Abgleich muss über die EnEV endlich für Gebäudebestand und Neubauten gesetzlich vorgeschrieben werden. Wichtig ist dabei das Vereinheitlichen der Mindestanforderungen und eine einheitliche Ergebnisdokumentation, für die die Branche gemeinschaftlich eine Norm erarbeiteten sollte“, fordert der Heizungsexperte und wissenschaftliche Partner der Kampagne. Zudem setzt sich Wolff für ein neues Förderprogramm ein, das einen Erfolgsnachweis für durchgeführte Maßnahmen honoriert.
www.meine-heizung.de

 

 

 

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