Die KfW-Bankengruppe hat seit April neue Förderkriterien für Modernisierungsmaßnahmen für den Ein- und Zweifamilienhausbereich und für das Wohnungseigentum im Programm 430 definiert. Hier wurde der Barzuschuss von 5% auf 7,5% und maximal 3.750 Euro pro Wohneinheit angehoben. Neben den bisher förderfähigen Einzelmaßnahmen, dem Komplettaustausch der Heizungsanlage und dem Einbau einer Lüftungsanlage ist jetzt auch die Optimierung der Wärmeverteilung als Maßnahme hinzugekommen. Die neue Info-Broschüre Nr. 15 der VdZ – Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik gibt Auskunft über die Details der Förderung und die Antragsstellung. Sie kann auf der Verbandswebsite im Broschürenbereich kostenfrei heruntergeladen oder bestellt werden.
→ www.vdzev.de