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VdZ

Zuschuss für Heizungsoptimierung

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Das Bundeswirtschaftsministerium bezuschusst ab dem 1. August mit einem neuen Förderprogramm den Einbau effizienter Pumpen und die Optimierung der Heizungsanlage. 30 % der Ausgaben werden dem Hausbesitzer erstattet.

Das Förderprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums liefert Anreize zur Erhöhung der Sanierungsquote: Mit bis zu 30 % bezuschusst der Staat den Austausch von mindestens zwei Jahre alten Heizungspumpen durch Hocheffizienzpumpen. Auch bei der Optimierung der Heizungsanlage durch den hydraulischen Abgleich und beim Austausch veralteter Regelungstechnik, also zum Beispiel der Thermostatventile, winkt dem Hausbesitzer eine Kostenerstattung von 30 %. Energiesparende Technologien, wie Pufferspeicher oder Strangventile, sowie intelligente Regelungen und die Einstellung des Heizkessels werden zu gleichen Bedingungen gefördert.

Heizungsbranche in den Startlöchern

So sollen bis 2020 jährlich 2 Millionen Pumpen ausgetauscht und zusätzlich 200.000 Heizungsanlagen optimiert werden. „Die Heizungsbranche ist bereit für diese Herausforderung“, erklärt Michael Herma, Geschäftsführer VdZ. Um das ehrgeizige Ziel der Bundesregierung zu erreichen, gelte es jetzt mehr denn je, Endkunden über das riesige Einsparpotential in ihrem Heizungskeller aufzuklären und sie zum Handeln aufzufordern. „Durch die Förderung amortisieren sich die geringinvestiven Maßnahmen nun noch schneller“ betont Herma. „Mit unserer Kampagne ‚Intelligent heizen‘ wollen wir deshalb in Zukunft noch mehr Endkunden erreichen“.

Kunde stellt Förderantrag

Der Förderantrag erfolgt in zwei Schritten: Zunächst registriert sich der Endkunde vor Maßnahmenbeginn auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dort erhält er eine Vorgangsnummer. Nach der Umsetzung der Maßnahmen kann auf dem BAFA-Portal ein Antragsformular ausgefüllt werden, das anschließend mit den notwendigen Unterlagen an das BAFA geschickt wird – eine Kopie der Rechnung ist dafür ausreichend. Zwei Dinge gilt es dabei zu beachten: Bei einem Pumpentausch muss die neue Pumpe beim BAFA als förderfähig gelistet sein. Zudem darf die gestellte Rechnung nur die förderfähigen Maßnahmen beinhalten.

Weiter Informationen finden Sie unter www.vdzev.de und www.intelligent-heizen.info.