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ZULASSUNGSÄNDERUNG

Neue Aufstellvorschriften für Heizöltanks

Inhalt

Die Firma Dehoust begrüßt die durch das DIBt geschaffene Klarheit bei der Aufstellung von Kunststoffheizöltanks mit integrierter Auffangwanne, sogenannte Doppelwandtanks. Hier waren die Zulassungen aller Hersteller bis zum 15. Mai 2013 begrenzt. Die Vorschriften wurden im Rahmen einer DWA Arbeitsgruppe Heizölverbraucheranlagen erarbeitet und sind festgeschrieben in der TRwS 791/1 Entwurf.

Grundsätzlich ist klar, dass der Verordnungsgeber Tankanlagen mit mehr als drei Reihen nicht mehr genehmigt und auch die dreireihige Aufstellung wohl nicht realisiert werden wird, da man zwischen der zweiten und dritten Reihe eine Begehbarkeit fordert.

Die in den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) neu festgelegten Aufstellvorschriften sehen vor, dass sich bei einreihiger Aufstellung nichts ändert. Hier sind an einer Längsseite 40 cm und an drei anderen Seiten fünf cm vorgeschrieben. Bei zweireihiger Aufstellung fordert man an zwei Längsseiten eines Tanksystems 40 cm, das bedeutet dann allerdings, dass man auch an der einen Seite zur Verbindung von Vorder- und Rückseite 40 cm benötigt. Dies bedeutet gegenüber dem Stand bis zum 15. Mai 2013 einen größeren Platzbedarf bzw. weniger Tanks in dem Aufstellraum. Auf die zusätzlichen 2x40 cm könne verzichtet werden, wenn das Tanksystem mit einer Überwachung jeden Tanks bei der Befüllung ausgerüstet ist.

Diese sogenannte Grenzwertgeberkette werde bei der Firma Dehoust nach eigenen Angaben schon seit vier Jahren zusammen mit dem Sicherheitszubehör DE-A-01 standardmäßig ausgeliefert. Somit entsprechen die doppelwandigen Tanksysteme den neuen Vorschriften und Dehoust-Tanks können ab sofort auch in Blockaufstellungen, zweireihig Platz sparend aufgestellt werden.