Im Juni trafen sich Vertreter der großen Klimagerätehersteller in Deutschland mit Vertretern des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks, um über den Vorschlag der Air conditioning and Refrigeration European Association AREA zum Verbot vorbefüllter Split-Klimageräte zu beraten.
Seit Ende letzten Jahres gibt es auf europäischer Ebene einen Verordnungsvorschlag der AREA, Klimageräte künftig nur noch ohne Kältemittelfüllung auszuliefern. Ziel dieser Initiative ist es, dass Klimageräte nur noch von dafür qualifizierten Personen installiert werden. Mittlerweile wird in Frankreich eine gesetzliche Regelung diskutiert, die festlegt, Geräte nur noch mit der Dienstleistung Installation zu verkaufen.
Die Arbeitsgruppe des ZVKKW hat dem BMU als deutschen Branchenvorschlag Folgendes vorgetragen.
1. Größtenteils Übereinstimmung mit dem EPEE/AREA-Vorschlag (Orientierung am französischen Vorschlag).
2. Vorbefüllte Splitgeräte dürfen an nicht zertifizierte Personen nur in Verbindung mit einer qualifizierten Montage verkauft werden (Installationskosten bereits im Kaufpreis enthalten).
3. Die Geräte, die über Verbrauchermärkte vertrieben werden, dürfen nicht mehr mit vorgefüllten Leitungen geliefert werden.
4. „Baumarkt-Sätze“ dürfen keine vorgebördelten Leitungen und keine Schnellverbindungsanschlüsse mehr haben, um eine Inbetriebnahme durch Laien zu unterbinden. Unterstützend ist hier auch ein spezielles Werkzeug für die Absperrspindeln denkbar.
5. Jährliche Wartungspflicht mit Dichtheitsprüfung – Kontrolle der Einhaltung der F-Gas-Vorschrift forciert umsetzen.
6. Dazu ist eine zentrale Erfassung der Endkunden notwendig.
7. Alle Regelungen gelten auch für Verkäufe über das Internet.
8. Verankerung in einem gesetzlichen Rahmen.
9. Die Haftung muss klar definiert werden.