Eine Solaranlage ist eines der sichersten Investments. Aber nur so lange, wie kein Schadensfall eintritt und die Garantie fällig wird. Das monieren vermehrt Verbraucherschützer. Sie mahnen die Garantien und Garantieleistungen von Solarmodulherstellern als oftmals einseitig und kundenunfreundlich ab. Meist mangelt es an Transparenz oder Lesbarkeit im Kleingedruckten. Der Kunde verliert sich im Garantiedschungel.
Per Gesetz steht dem Verbraucher eine mindestens zweijährige Gewährleistung zu. Dies ist in der EU-Richtlinie 1999/44/EG geregelt. Hier gelten für alle Hersteller die gleichen Regeln – ob Kühlschrank, Auto, Fernseher oder Solarmodul. Ist das Gerät innerhalb der Gewährleistungsfrist defekt, muss der Hersteller nachbessern, Teile des Kaufpreises rückerstatten oder für Ersatz sorgen. Der Verbraucher kann in diesem Zeitraum zudem den Rücktritt vom Kaufvertrag fordern. Alle Garantien, die über diese gesetzliche Gewährleistung hinausgehen, sind freiwillige Zusagen der Hersteller, sozusagen die freiwillige Verlängerung der Gewährleistung. Und dort steckt der Teufel oft im Detail: in den Garantiebedingungen.
Bedingungen enthalten leider oftmals Fallstricke
In der Solarbranche bieten viele Hersteller heute bereits Produktgarantien von zehn Jahren an, einige sogar von zwölf Jahren. Davon können die Käufer von Fernsehgeräten oder Kühlschränken nur träumen. Allerdings sind Haushaltsgeräte auch selten für einen langfristigen Lebenszyklus weit oberhalb von 20 Jahren ausgelegt. Im Zeitraum der Produktgarantie sichert der Hersteller zu, dass seine Module frei von produktionsbedingten Mängeln sind und keinerlei Fehler im Material oder in der Verarbeitung auftreten. Voraussetzung für die Garantie sind unter anderem eine fachgerechte Montage sowie die Beachtung der Montage- und Betriebsanleitung. Daneben gibt es aber noch eine große Anzahl von Ausschlüssen und Regeln, deren Nichtbeachtung zum Erlöschen der Garantie führen kann.
Die Garantiebedingungen der Hersteller unterscheiden sich in Ausführlichkeit, Regeln und Pflichten teilweise erheblich. Grundsätzlich gilt: Je ausführlicher, desto besser. Denn dann wissen beide Seiten, woran sie sind und welche Regeln sie befolgen sollten. Bei einigen Herstellern ist jedoch auch hier schon Vorsicht im Kleingedruckten geboten. Sie versuchen sich mit merkwürdigen Garantieausschlüssen ein Hintertürchen offen zu halten: So gehören bei manchen Herstellern Stecker oder Kabel nicht zum Modul. In diesen Fällen würde die Produktgarantie für die Module also nicht greifen, wenn die Stecker defekt oder die Kabel unsauber verarbeitet sind und dadurch die Module nicht mehr funktionieren.
Lineare Leistungsgarantie ist für Kunden von Vorteil
Bei der Modulleistung gibt es heute ebenfalls bereits umfangreiche Leistungsgarantien, entweder als Stufenmodell oder als lineare Leistungsgarantie. Das Stufenmodell sichert in der Regel für die ersten zehn Betriebsjahre rund 90 % und für die darauf folgenden 15 Jahre rund 80 % der Nennleistung zu. Die lineare Leistungsgarantie ist kundenfreundlicher. Sie garantiert, dass der jährliche Leistungsabfall im ersten Jahr beziehungsweise in den Folgejahren einen bestimmten Prozentsatz nicht überschreitet. Der Vorteil hierbei ist, dass der Kunde nicht sofort nach der Inbetriebnahme in ein sogenanntes Leistungsloch fällt. Beim Stufenmodell würde nämlich mit dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme auch bereits im ersten Jahr die Leistungsgarantie nur dann greifen, wenn die Modulleistung weniger als 90 % Nennleistung beträgt.
Mit diesen umfangreichen Herstellergarantien glauben sich Investoren und Anlagenbetreiber auf der sicheren Seite. Trotzdem oder gerade deshalb werden seitens der Verbraucherschützer vermehrt Vorwürfe laut. Diese betreffen jedoch meist nicht die Garantien selbst, sondern vor allem die Garantiebedingungen: In vielen Fällen sind die Bedingungen unverständlich, intransparent und wenig kundenfreundlich. Meist sind sie derart kompliziert und mit zahlreichen Sonder- und Ausschlussklauseln fast schon absichtlich unverständlich formuliert, dass der verunsicherte Investor keine eindeutige Regelung hat, auf die er sich verlassen kann. Oftmals stellt sich heraus, dass Versprechen und Realität bei der Garantie aufgrund des Kleingedruckten weit auseinanderklaffen. Der Verbraucher bleibt, ohne sich dessen bewusst zu sein, am Ende häufig auf den Kosten sitzen.
Dabei spielt es in der Regel keine Rolle, ob ein Privatkunde eine Anlage auf dem Hausdach betreibt oder ein Investor einen ganzen Solarpark. Unterschiede bei Gewährleistung und Garantie gibt es hier kaum, lediglich in der Investitionssumme und damit auch beim Risiko. Ein Investor einer großen Anlage hat bei einer Vielzahl an möglicherweise schadhaften Modulen ein wesentlich höheres Risiko als ein Betreiber einer kleinen Aufdachanlage. Letztere ist jedoch oftmals bei den Nebenkosten kostspieliger, denn häufig ist der Ausbau der Module wesentlich aufwendiger als zum Beispiel bei Freiflächenanlagen. Nichtsdestotrotz sind die Garantien für die Solarmodule in beiden Fällen identisch, die Kosten im Austauschfall werden ebenfalls in beiden Fällen häufig einseitig auf den Anlagenbetreiber abgewälzt.
Kunden müssen bei Schäden oft noch in Vorleistung gehen
Eben diese einseitige Regelung ist Hauptargument der Verbraucherschützer. Sie fordern mehr Leistungen von den Herstellern, statt einer versteckten Kostenfalle für den Kunden, Investor oder Anlagenbetreiber. Tatsächlich sind die finanziellen Belastungen in der Realität oft ungleich verteilt: In einer Vielzahl der Garantiebedingungen am Markt ist derzeit festgelegt, dass der Anlagenbetreiber im Garantiefall sämtliche Nebenkosten zu tragen hat, also beispielsweise die Kosten für Prüfung und Gutachten, Transport, Gerüstgestellung und Demontage. Zunächst einmal muss er aber nachweisen, dass überhaupt ein Garantiefall vorliegt. Dafür fallen bereits Prüfkosten an, entweder vom Handwerker vor Ort oder von einem Institut. Das bedeutet: Das Modul muss vom Dach ausgebaut und zum Institut transportiert werden – ohne die Gewissheit, dass der nachgewiesene Schaden überhaupt anerkannt wird. Denn ob überhaupt ein Schaden anerkannt wird, entscheidet oft nur der Hersteller allein.
Objektive Gutachter werden selten anerkannt und in manchen Fällen sogar ignoriert. Selbst wenn der Schaden akzeptiert wird, muss das Modul auf Kosten des reklamierenden Kunden zum Hersteller gesendet werden. Um ein Beispiel zu nennen: Im schlimmsten Fall zahlt der Endkunde neben den Kosten für die Demontage und die Prüfung auch den Transport seiner Module nach China. In diesem – unabsehbar langen – Zeitraum liefert die Anlage einen verminderten Ertrag.
Bei ausländischen Modulen kommt erschwerend hinzu, dass oftmals das Landesrecht und nicht das deutsche Recht gilt. Gerade bei Garantiefällen, die nach asiatischem Recht abgewickelt werden, kann der Kunde selten eine Entschädigung erwarten. Ein großes Risiko, das dem Verbraucher meist erst nach Eintreten des eigentlichen Schadensfalls bewusst wird. Meist kann er nur auf Kulanz hoffen – oftmals jedoch vergeblich.
Der Hersteller trägt in der Regel die Kosten für die Reparatur des Moduls, liefert ein neues oder anderes Modul oder ersetzt den Zeitwert des defekten Moduls. Selbst bei nachgewiesenen Garantiefällen liegt es fast immer im Ermessenspielraum des Herstellers, welche der drei Kompensationsmöglichkeiten er wählt. Nicht immer ist dies zum Vorteil des Kunden.
Die Schadensregulierung nimmt oft absurde Formen an
Bei Reparatur des Moduls bekommt der Kunde am Ende seine Anlage in den Originalzustand zurückversetzt. Das gleiche gilt für den Fall, dass der Hersteller ein baugleiches Ersatzmodul liefert. Ist ein solches allerdings nicht mehr lieferbar, beginnen die Probleme für den Anlagenbetreiber: Das neue Modul passt nicht zwingend farblich oder von den Abmessungen zur Anlage und kann mitunter im schlimmsten Fall gar nicht eingebaut werden. Es gibt auch absurde Beispiele: Der Kunde bekommt statt eines 240-Watt-Moduls zwei Module mit je 185 Watt geliefert, auch wenn er auf dem Dach keinen Platz dafür hat und die Module nicht ins elektrische Konzept der Anlage passen. Das ist leider Realität und vergleichbar mit einem Sportwagenbesitzer, der im Garantiefall zwei Kleinwagen erhält.
Im schlimmsten Fall jedoch ersetzt der Hersteller lediglich den Restwert des Moduls. Damit ist die Leistung und produzierte Strommenge der Anlage dauerhaft geringer. Der Betreiber erhält weniger Einspeisevergütung – von der lückenhaften Optik auf dem Dach gar nicht zu sprechen.
Bisherige Garantien für Solarmodule sind darüber hinaus meist nicht oder nur beschränkt übertragbar. Sie sind personenbezogen. Das heißt: Will ein Hausbesitzer sein Haus samt Photovoltaikanlage verkaufen, bedeutet dies gleichzeitig das Erlöschen sämtlicher Garantien für die Solarmodule und somit einen erheblichen Wertverlust. Das gleiche gilt für den Umzug eines Unternehmens in ein neues Firmengebäude. Die wenigsten Garantien sind übertragbar und verfügen über eine produktbezogene Garantie, die von einem möglichen Hausverkauf unberührt bleibt und auf die neuen Besitzer übergeht. Ähnliches gilt für den Fall der Dachsanierung. Selbst wenn die Solarmodule dabei fachgerecht demontiert und an gleicher Stelle wieder fachgerecht neu montiert wurden, erlischt in vielen Fällen die Garantie.
Reklamationen sind oft lange und nervenaufreibende Prozesse
Bei so vielen Aspekten im Kleingedruckten wird schnell klar: Der Reklamationsprozess dauert seine Zeit – vom Nachweis, dem Einreichen umfangreicher Anlagendaten über die Entscheidung bis zur konkreten Abwicklung. Dabei ist Zeit gerade in diesem Fall Geld. Geld, das dem Anlagenbetreiber und Investor verloren geht. Je nach Jahreszeit und dem Einfluss defekter Module auf die Gesamtleistung kommen schnell größere Summen zusammen. Manchmal werden sie durch Ertragsversicherungen ausgeglichen, aber so gut wie nie durch die Modulhersteller. Abhilfe schafft nur ein stringenter und effizienter Reklamationsprozess, bei dem der Verbraucher einen Ansprechpartner in seinem Land hat und sich am besten direkt an seinen Installateur oder den Hersteller selbst wenden kann. Und bei dem möglichst alle Anlagendaten, zum Beispiel durch eine Registrierung direkt nach der Inbetriebnahme, bekannt sind und nicht lange und aufwendig nach Seriennummern, Modultypen oder Anlagenprotokollen gesucht werden muss. Liegen alle Daten durch eine Registrierung bereits vor, kann der Reklamationsprozess erheblich beschleunigt werden. Das spart allen Beteiligten nicht nur wertvolle Zeit und damit Geld, sondern auch jede Menge Nerven.
Gänzlich abgesichert ist ein Anlagenbetreiber zum Beispiel auch über eine zusätzliche Ertragsversicherung, die im Falle einer verminderten Anlagenleistung die Ertragsausfälle bis zu einem gewissen Prozentsatz ersetzt. Dann nämlich ist die Wirtschaftlichkeit der Investition sogar im Falle des Ausfalls und über die Dauer des Reklamationsprozesses abgesichert. Gerade bei größeren Anlagen kann dies einen essenziellen Mehrwert darstellen. Doch auch bei Ertragsversicherungen empfiehlt sich der Blick ins Kleingedruckte, wo sich zahlreiche Unterschiede ergeben, vom Eintreten des Versicherungsfalls über Deckungsmodalitäten bis hin zur Deckungshöhe oder Eigenanteilen des Anlagenbetreibers.
Servicequalität wird zum schlagenden Argument
Zurück zu den Garantien. Von branchenweit kundenfreundlichen Garantiebedingungen kann man angesichts der zahlreichen aufgeführten Stolpersteine im Kleingedruckten kaum sprechen. Dabei wird klar, dass dies in der Zukunft – wie auch andere Serviceleistungen – eine immer größere Bedeutung haben wird.
Warum also bieten viele Modulhersteller oder Systemanbieter so wenig Kundenservice und Kulanz? Grundvoraussetzung für kulante Garantiebedingungen ist eine hohe Produktqualität und eine damit verbundene geringe Ausfallquote. Die Lernkurve in der Photovoltaikindustrie ist steil – viele der anfänglichen Fehler aus den Kindertagen, die in den letzten Jahren zu Defekten geführt hatten, haben die Hersteller inzwischen ausgemerzt. Offensichtlich scheuen aber trotzdem noch viele Hersteller, das Risiko ihrer eigenen Produkte auf sich zu nehmen – obwohl sie mit Langzeitprodukt- und -leistungsgarantien werben. Dabei wird Service und Kundenfreundlichkeit immer mehr zum Alleinstellungsmerkmal in der Solarbranche. Ein Lichtblick: Der Hamburger Systemanbieter Conergy bietet seit Februar umfangreiche und bisher einzigartige Garantiebedingungen für seine Module aus eigener Fertigung an. Schnell wird klar, wie dies überhaupt möglich ist: Die Module liegen durch umfangreiche Qualitätskontrollen mit einer Reklamationsquote von durchschnittlich 0,0045 % deutlich unter dem Branchenschnitt. Mit dieser Voraussetzung ist sichergestellt, dass das Risiko kalkulierbar bleibt – sowohl beim Hersteller als auch beim Kunden. Der Reklamationsfall ist nicht sehr wahrscheinlich. Tritt er dennoch ein, übernimmt das Unternehmen die Prüf- und Austauschkosten bis zu einer festgelegten Höhe, garantiert ein baugleiches Ersatzmodul sowie die Übertragbarkeit von Garantien auf Dritte. Conergy akzeptiert auch das Urteil von objektiven Gutachtern. Durch die vorherige Registrierung sind die Anlagendaten bekannt, Garantiefälle lassen sich reibungslos abwickeln. Und der Kunde kann sich auf das Versprechen des Herstellers wirklich verlassen.
Autor
Martin Bambach ist Senior Manager Produktentwicklung bei Conergy und Projektleiter der Conergy Premiumplus Garantie, 20537 Hamburg, Telefon (0 40) 23 62 08-0, m.bambach@conergy.de, http://www.conergy.de