Handwerksmeister und Ingenieure kommen sich im Laufe eines Bauvorhabens immer wieder „in die Quere“. Einiges an Schwierigkeiten und Missverständnissen lässt sich allein durch das Wissen um die jeweils andere Situation schon im Vorfeld vermeiden. Anlass genug für den Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg in Kooperation mit der Hochschule für Technik Esslingen ein Kolloquium zu veranstalten, das bereits die dritte Auflage erfahren hat. Prof. Gerhard Fetzer, Dekan der Fakultät Versorgungstechnik und Umwelttechnik, konnte dazu Studenten und Professoren der Hochschule ebenso begrüßen wie Teilnehmer aus SHK-Betrieben.
„Mit dem an den Hochschulen geläufigen Begriff des ‚Kolloquiums’ will der Fachverband die Ziele dieses Meinungsaustauschs verdeutlichen“, erläuterte Wolfgang Friedrich die Intention der Veranstalter. Der stellvertretende Fachverbandsvorsitzende forderte: „Wissenschaft und Lehre sowie das ausführende Handwerk müssen sich annähern, denn wissenschaftlich-theoretische Grundlagen und praktische Umsetzung bedingen einander.“ Die enge Zusammenarbeit zwischen dem Fachverband und der Hochschule für Technik ist nicht zuletzt dem Engagement von Prof. Dr. Hans Messerschmid zu verdanken, der auch die Moderation des Kolloquiums übernahm.
Von der Rechtslage bis zur Praxis
Welche Konsequenzen aktuelle Gesetze in der Praxis haben, verdeutlichte Jörg Knapp vom Fachverband konkret anhand der Wärmeenergieversorgung von Gebäuden. Er erklärte den interessierten Teilnehmern zunächst die Anforderungen des Erneuerbaren Wärmegesetzes (EWärmeG) des Landes Baden-Württembergs und stellte diesen das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz des Bundes (EEWärmeG) gegenüber. „Ab dem 1. Januar 2009 werden die Anforderungen des EEWärmeG gelten“, so Knapp, „somit werden die des EWärmeG für Neubauten automatisch außer Kraft treten.“ Für den Altbau werde die Länderregelung ab dem 1. Januar 2010 gelten. Wie in einem Altbau ein hydraulischer Abgleich mittels eines Näherungsverfahrens durchgeführt werden kann, zeigte anschließend Prof. Dieter Striebel von der Hochschule Esslingen auf. Sein „Beitrag zum hydraulischen Abgleich von Heizungsanlagen“ war gespickt mit technischen Praxistipps.
Nichttechnische Themen immer wichtiger
Ein Resümee vergangener Veranstaltungen war, dass nicht-technische Themen bei der Qualifikation des Ingenieurnachwuchses stärker berücksichtigt werden müssen. Bei der Organisation des dritten Kolloquiums haben die Veranstalter diesen Aspekt erneut aufgegriffen und so referierte Günter Hanninger, zuständiger Referatsleiter des Fachverbandes, zum Thema Vertragsmanagement. An einem konkreten Beispiel zu Gewährleistungsfristen verdeutlichte er das Dilemma von widersprüchlichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch gegenüber der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B), dem Leistungsverzeichnis und Allgemeinen Geschäftsbedingungen. „Verwenden Sie BGB-Bauverträge und regeln Sie die für Sie wichtigen Aspekte, wie beispielsweise Zahlungspläne, in Ihrem individuellen Angebot“, empfahl er in seinem Fazit. VOB/B sollten bei Verträgen mit Endverbrauchern nicht mehr eingesetzt werden, weil der Bundesgerichtshof dieses Jahr entschieden hat, dass die Klauseln der VOB/B einer Inhaltskontrolle unterliegen und im Einzelfall deren Rechtsunwirksamkeit festgestellt werden wird. Anders sei der Fall bei gewerblichen Kunden sowie bei Bund, Ländern und Gemeinden gelegen, so Hanninger, bei denen die VOB/B uneingeschränkt angewandt werden kann.
Dass es den Referenten tatsächlich gelungen ist, den ein oder anderen Denkanstoß zu geben, war an dem regen Austausch nach den Fachvorträgen erkennbar. Aufgrund der positiven Resonanz plant der Fachverband, das Kolloquium fortzusetzen.