Die Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) wurde im Mai 2005 gültig. Für die Heizöllagerung sind hierbei Änderungen im Bereich der Lagerung in Überschwemmungs- und hochwassergefährdeten Gebieten und im Bereich oberirdische Rohrleitungen relevant.