Nach Mitteilung des Umweltministeriums Baden-Württemberg (UM) hat das UM am 7. Oktober 2011 einen Erlass an die zuständigen Landratsämter und Stadtkreise verschickt, mit dem das Mitte August 2011 ausgesprochene Verbot, bei der oberflächennahen Geothermie über zwei grundwasserführende Schichten zu bohren, wieder aufgehoben wurde. Ab dem 10. Oktober 2011 können sogenannte stockwerksübergreifende Bohrungen grundsätzlich wieder genehmigt werden. Gleichzeitig sind die Leitlinien zur Qualitätssicherung Erdwärmesonden erlassen worden. Voraussetzung für eine Bohrung über mehrere Grundwasserleiter ist, anders als früher, ab sofort auch eine verschuldensunabhängige Versicherung der Bohrfirma. Sie übernimmt in Vorleistung die Entschädigung von Haus- und Wohnungseigentümern, wenn es infolge einer Geothermiebohrung zu Schäden an ihren Gebäuden kommen sollte. Die Leitlinien sind mittlerweile veröffentlicht und können über folgenden Link heruntergeladen werden: