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Ergebnisse einer Umfrage

Konsequenzen aus dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz

Inhalt

Nach dem EWärmeG müssen in Baden-Württemberg bei einem Austausch eines zentralen Heizkessels in einem Wohngebäude mindestens 10 % des Wärmebedarfs über erneuerbare Energie gedeckt werden. Als Maßnahmen können dabei

  • thermische Solaranlage (Nettokollektorgröße mindestens 4 % der Wohnfläche)
  • Wärmepumpe
  • Feuerstätte für Festbrennstoffe
  • 10 % Bio-Gas
  • 10 % Bio-Öl

oder sogenannte Ersatzmaßnahmen eingesetzt werden. Die einzelnen Ergebnisse der im Oktober letzten Jahres durchgeführten Umfrage sind in den nebenstehenden Diagrammen wiedergegeben.

Bewertung der Ergebnisse

Mit dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG) werden erstmalig Anforderungen zum Einsatz erneuerbarer Energien für bestehende Wohngebäude gefordert, wenn ein zentraler Heizkessel ausgetauscht wird. Dass sich hieraus, insbesondere im ersten Jahr, Verständnis- und Akzeptanzprobleme ergeben, liegt auf der Hand. Insofern hat sich als negative Erscheinung gezeigt, dass Hausbesitzer aufgrund der zusätzlichen Anforderungen des EWärmeG auf eine Sanierung ihrer Heizungsanlage verzichten. Auch wurde das Gesetz selbst mit dem Nachweisverfahren als sehr aufwendig kritisiert. Zur besseren Umsetzung und insbesondere Akzeptanz bei den Haus­besitzern sollte daher das Land die Information zum EWärmeG deutlich forcieren und die Hausbesitzer motivieren.

Bei der Umfrage hat sich aber auch gezeigt, dass Hausbesitzer durch das Auf und Ab der staatlichen Förderung (Bafa und Kfw) stark verunsichert sind. Dazu kommen Befürchtungen, dass der Gesetzgeber ständig neue Gesetze und Verordnungen im Bereich Energieeinsparung und Klimaschutz erlässt. Im Ergebnis führt dies zu einer abwartenden Haltung der Hausbesitzer hinsichtlich einer Heizungssanierung.

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg ist trotz der anfänglichen Probleme in der Umsetzung ein Schritt in die richtige Richtung. Baden-Württemberg hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil der erneuerbaren Energie im Wärmemarkt bis zum Jahr 2020 auf 16 % zu verdoppeln. Neben den gesetzlichen Vorgaben sind dafür aber auch eine verstärkte Aufklärungsarbeit und eine zuverlässige finanzielle Förderung von großer Bedeutung.