Bei der Herbstsitzung 2014 der Fachgruppe Installation und Heizungsbau standen eine Reihe aktueller Themen auf der Tagesordnung, so unter anderem das baden-württembergische Erneuerbare-Wärme-Gesetz. Dieses steht vor einer Neufassung. Dorothea Steinwachs vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg stellte der Fachgruppe hierzu die geplanten Änderungen vor. Unter anderem sollen Nichtwohngebäude aufgenommen, der Pflichtanteil an erneuerbaren Energien auf 15% erhöht und ein Sanierungsfahrplan als eine Erfüllungsmöglichkeit aufgenommen werden. Das neue Gesetz wurde in der Fachgruppe ausgiebig und kontrovers diskutiert.
Die Fachgruppe konnte sich über die ab September 2015 geltenden Vorgaben der europäischen Effizienzrichtlinie informieren. NT-Geräte dürfen dann, abgesehen von wenigen Ausnahmen, von den Herstellern nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Probleme ergeben sich dadurch insbesondere bei mehrfach belegten Abgasleitungen, falls eines der Geräte ausgetauscht werden muss.
Weitere aktuelle Themen, zu welchen die Fachgruppe ihre Erfahrungen austauschte, waren verstärkt auftretende Probleme bei der Beheizung von Passivhäusern und die durch Schallschutzanforderungen (TA Lärm) bestehenden Schwierigkeiten bei der Außenaufstellung von Wärmepumpen. Je nach dem Schallleistungspegel und der Einstufung des Wohngebietes (reines Wohngebiet, Mischgebiet usw.) können erhebliche Abstandsmaße zu einem Nachbargebäude entstehen.
Die Fachgruppenmitglieder konnten als Fazit der Sitzung wieder eine Vielzahl nützlicher Informationen, aber auch einen hohen Diskussionsbedarf für die anstehenden Versammlungen in ihren Innungen mit nach Hause nehmen.