Zur Sitzung der Fachgruppe Installation und Heizungsbau im Stuttgarter Verbandshaus erwartete die Fachgruppenmitglieder ein ausführliches Tagungsprogramm. Claudia Mitsch-Werthwein vom baden-württembergischen Umweltministerium berichtete über das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg. Danach müssen bei Wohngebäuden im Neubau seit dem 1. April 2008 mindestens 20 Prozent des Wärmebedarf durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Bei Altbauten muss ab dem 1. Januar 2010 beim Austausch eines zentralen Heizkessel ein Beitrag von mindestens 10 Prozent am Wärmebedarf durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Durch das Umweltministerium wurde betont, dass die Mitwirkung des SHK-Handwerks von entscheidender Bedeutung für den Erfolg des Gesetzes sei.
Eine für die Gebäude- und Grundstücksentwässerung wichtige Neuerung ist die Neufassung der DIN 1986-100. Mit der Integration der wichtigsten Anforderungen aus der europäischen Normenreihe DIN EN 12056 und mit der Einbeziehung der Anforderungen der Dachentwässerung mit Druckströmung aus der VDI 3806 steht dem Anwender nun wieder eine einheitliche Norm zur Verfügung, die alles enthält, was für die Planung und Ausführung von Gebäude- und Grundstücksentwässerungen benötigt wird.
Die Teilnehmer wurden zudem über die Aktivitäten des Verbandes zur Ausstellung von Energieausweisen nach der EnEV informiert. Der Fachverband bietet für die Mitgliedsbetriebe Kurse an, mit denen die Zulassung zur Ausstellung von Energieausweisen erlangt werden kann. Zusätzlich wird der Fachverband für alle Mitgliedsbetriebe eine Internetplattform installieren, über die jeder Betrieb Energieausweise ausstellen lassen kann. Weitere Themen der Sitzung waren die Schulungen zur neuen TRGI, der aktuelle Stand zur Novellierung des Schornsteinfegerwesens und der Sachstand bei der Neufassung der 1. BImSchV.