Der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Claus Schmiedel war im Februar 2015 bei einem Kamingespräch Gast. Der Fachverband gab bei diesem Austausch zu verstehen, dass die Diskussionen um Förderungen von Sanierungen an Wohngebäuden, also KfW-Förderprogramme, § 35 a EStG (Steuerbonus für Handwerkerleistungen) sowie die neu angedachte steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden im Rahmen des nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) wesentlich zur Verunsicherung der Immobilienbesitzer beitragen und deren Investitionsbereitschaft nachvollziehbar hemmen. Gleiches gilt für Überlegungen über Modelle zur Gegenfinanzierung, wenn die eine Maßnahme gegen die andere ausgespielt wird. Sicherheit für die Investitionsentscheidung könnte hier einiges bewegen. Auch brachte der Fachverband wenig Verständnis dafür auf, dass in einer Zeit, in der die Zeichen auf Transparenz und Wahlmöglichkeit des Bürgers stehen, durch die Forcierung von Fern- und Nahwärmekonzepten mit einhergehendem Anschluss- und Benutzungszwang (Bezugs-)Monopole geschaffen werden. Vor Kurzem noch ist die Trennung von Energienetzen und Energielieferung bei der Strom- und Gasversorgung als Auflösung von Monopolstrukturen gefeiert worden, um dem Verbraucher größere Wahlmöglichkeiten beim Bezug von Energie zu verschaffen. Wird hier mit zweierlei Maß gemessen? Alles gut, weil es vielleicht der Energieeffizienz, sicher aber dem Versorger, der Kommune, dient? Hinzu kommt, dass sich diese Konzepte nicht in jedem Fall wirtschaftlich rechnen, insbesondere nicht in Neubaugebieten mit entsprechendem Gebäudestandard. Hierbei nimmt Baden-Württemberg bundesweit eine zweifelhafte Spitzenstellung ein, indem von dokumentierten 1054 Eingriffen in den Wärmemarkt (Wärmekonzepte) rund ein Drittel auf Baden-Württemberg entfällt. Ein weiteres Thema war das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg, das den Deckungsanteil der erneuerbaren Energien von 10 auf 15 % heraufsetzen will. Wenig hilfreich wäre in diesem Zusammenhang die eingeschränkte Anerkennung von Biogas bzw. Bioöl (für Nichtwohngebäude) bis zu einer Heizleistung von 50 kW. Nach wie vor nicht einsehbar ist unter dem Aspekt der Energieeffizienz, dass für den Einsatz moderner Brennwerttechnik keinerlei Anrechnung möglich ist. Es wäre ja schon einiges gewonnen, wenn der Betreiber seine „alte Kiste“ gegen eine moderne austauschen würde.
Während die Fachbetriebe angesichts des Fachkräfte- bzw. Nachwuchsmangels gefordert sind ihre Leistungsfähigkeit zu erhalten, beabsichtigt die Landesregierung die Einführung eines Bildungsfreistellungsgesetzes und entzieht damit den Betrieben mit einem Federstrich pro Mitarbeiter fünf Tage produktive Arbeit. Selbst einem Lehrling soll dieser Anspruch einmalig über die gesamte Lehrzeit zustehen. Man fragt sich schon, was denn ein Lehrling ansonsten im Ausbildungsbetrieb bzw. der Berufsschule treibt, wenn nicht sich weiterbilden? Der Unternehmer weiß am besten, in welche Richtung und in welchem Umfang betrieblicher Weiterbildungsbedarf besteht. Zwar hat die Landesregierung mit dem vorgelegten Entwurf durch Aufnahme einer Kleinbetriebsregelung, wonach der Antrag des Mitarbeiters in Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten abgelehnt werden kann, einer Überforderungsklausel sowie der Regelung, wonach Ansprüche nicht auf das nächste Jahr übertragen werden können, dem Gesetz ein wenig die Schärfe genommen. Dennoch ist es für den Mittelstand schädlich, weil Ressourcen fehlgeleitet werden. Die Landesregierung sollte sich keines Problems annehmen, das für die betriebliche Weiterbildung nicht existiert. Ein weiteres Thema war die angespannte Nachwuchssituation, von der in besonderem Maße die in den Landesfachklassen beschulten Splitterberufe aufgrund der unzureichenden Bezuschussung des Landes betroffen sind. Die Landesregierung ist gefordert, hier Abhilfe zu schaffen.