Die meisten SHK-Betriebe organisieren sich in Innungen. Doch die Vorteile einer Innungsmitgliedschaft sind längst nicht allen Betriebsinhabern bekannt. Die Geschäftsführer der SHK-Innungen diskutierten bei der Informationsveranstaltung des Fachverbandes im September daher die Frage: Wie können wir Nichtmitglieder von unserem Service überzeugen?
SHK-Betriebe stehen täglich vor neuen technischen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Die Berufsorganisation bietet dabei Unterstützung und Sicherheit. Sie informiert mit regelmäßigen Rundschreiben und berät bei Unklarheiten und Problemen. Rundschreiben und Newsletter filtern die wichtigen Informationen heraus und bereiten sie mundgerecht und verständlich auf. So erhielt diese Dienstleistung in insgesamt 17 Innungsbefragungen eine Top-Bewertung von den Mitgliedsbetrieben.
Nun bietet die Berufsorganisation diesen Service auch für Nichtmitglieder an. Kostenlos und unverbindlich können sie sich auf der Homepage des Fachverbandes auf der Seite www.fvshkbw.de für den Newsletter für Nichtmitglieder registrieren und erhalten monatlich ein kleines Update zu ausgesuchten Themen. So knüpfen sie einen ersten Kontakt zur Berufsorganisation und erhalten einen Eindruck von der Arbeit der Innungen und des Fachverbandes. Möchte ein Nichtmitglied in die Innung eintreten, kann es auf der Homepage des Fachverbandes gleich einen Mitgliedsantrag ausfüllen.
Die Auslastung der SHK-Betriebe ist hoch, doch neue Mitarbeiter sind rar. Um den Mitgliedern die Suche nach neuen Arbeitskräften zu erleichtern, hat der Fachverband einen richtungsweisenden Tarifabschluss getätigt. Die neue Lohngruppe „Helfer ohne Berufsausbildung“ soll helfen, Flüchtlinge, anerkannte Asylbewerber und auch Langzeitarbeitslose in den Arbeitsmarkt zu integrieren sowie fachliche und sprachliche Defizite abzubauen. Hierzu kann ein Betrieb mit dem neuen Tarifvertrag in den ersten 24 Monaten 20 % geringer als „Tariflohn“ vergütet werden. Innungsmitglieder haben damit ein zusätzliches Werkzeug, um neue Arbeitskräfte zu gewinnen.
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg ist für das SHK-Handwerk ein Dauerbrenner. Mit den Geschäftsführern der Innungen diskutierte der Fachverband, wie die Betriebe die Anforderungen dieses Gesetzes konstruktiv an Kunden vermitteln können. Hierzu gibt es verschiedene Informationsmaterialien, Tools und Videos. Zusätzlich wird das Umweltministerium Baden-Württemberg unter dem Motto „E! – mit dem Handwerk Partner der Energiewende“ eine neue Kampagne auflegen und den SHK-Betrieben weitere Materialien an die Hand geben.