Die Änderungen der Energieeinsparverordnung, die Wärmegesetze von Bund und Land sowie die Neuregelungen des Schornsteinfegergesetzes standen auf der letzten Versammlung der Innung Kehl-Hanauerland im Fokus. Thomas Huber, Referent des Fachverbandes SHK Baden-Württemberg, brachte die Teilnehmer mit seinen Ausführungen fachlich auf den neuesten Stand. So erläuterte er beispielsweise, welche und wie Leitungen gemäß der EnEV 2009 gedämmt werden müssen und wies auf die Verpflichtung zur Fachunternehmererklärung hin.
Huber vermittelte nicht nur die Inhalte des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz des Bundes und des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg, sondern verglich auch die Gültigkeit, um zu verdeutlichen, wann welches Gesetz zum Tragen kommt. Interessant war auch die Gegenüberstellung der Aufgaben eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeisters mit den Tätigkeiten des normalen Schornsteinfegers. Denn mit dem neuen Schornsteinfeger-Handwerksgesetz ist die unbefristete Kehrbezirksvergabe aufgehoben und die „einfachen Schornsteinfegertätigkeiten“ freigegeben worden.
Neben allgemeinen Informationen und den Ergebnissen der Zwischenprüfung stand noch ein besonderes Jubiläum bei der Mitgliederversammlung an: Innungs-Obermeister Hans-Georg Metzger ehrte Anita Schnee, die seit 40 Jahren Geschäftsführerin der Innung Kehl-Hanauerland ist. Dafür erhielt sie Urkunden der Innung und der Handwerkskammer Freiburg sowie ei-nen Blumengruß.