Auch im Jahr 2014 setzt der Fachverband die Reihe der Kamingespräche fort. Anfang Februar wurde Innenminister Reinhold Gall im Verbandshaus begrüßt. Neben der wirtschaftlichen Situation der SHK-Handwerke stand die anstehende Lockerung des Gemeindewirtschaftsrechts im Mittelpunkt des Meinungsaustausches. Das Kamingespräch bot dem Fachverband eine gute Plattform, Bedenken gegen die geplante Neuordnung der Gemeindeordnung vorzubringen. Der Gesetzesentwurf des SPD-geführten Innenministeriums vom Herbst 2013 geht weit über die ursprünglich diskutierte Erweiterung des Örtlichkeitsprinzips hinaus. Danach dürfen kommunale Versorger (Stadtwerke) auch außerhalb ihrer Stadt- bzw. Gemeindegrenzen hinaus tätig sein.
Der Entwurf sieht eine Rückkehr zur einfachen Subsidiaritätsklausel (§ 102 (1) GemO) und die Abschaffung des Vorrangs privatwirtschaftlicher Unternehmensformen vor. Des Weiteren werden „mit der Haupttätigkeit des kommunalen Unternehmens unmittelbar verbundene Dienstleistungen zugelassen, wenn sie den Hauptzweck fördern“ (§ 102 (8) GemO). In der Gesetzesbegründung werden beispielhaft genannt: Energiehandel, Energieberatung, Energiemanagement oder Contractingmodelle. Dort wird immerhin klargestellt, dass die „Stadtwerke keine Leistungen hinter dem Hausanschluss erbringen sollen.“ Nur: Mit der partnerschaftlichen Einbindung als Subunternehmer, um nicht zu sagen als Schrauber, ist den SHK-Handwerksbetrieben nicht geholfen.
Faktisch wären damit der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen in Baden-Württemberg keine Grenzen mehr gesetzt. Ein Bürgermeister wird in einem Artikel der Stuttgarter Zeitung vom 17.12.2013 dahingehend zitiert, dass „man uns jetzt endlich von den Fesseln befreit“. Die Auswirkungen für das örtliche Handwerk wären fatal. Von einem fairen Wettbewerb kann angesichts besserer Kreditkonditionen, steuerlicher Vorteile sowie möglicher Quersubventionen keine Rede sein. Zu befürchten wäre vielmehr eine Verschiebung von Marktanteilen. Subventionierte Leistungserstellungen führen zu sinkenden Verkaufspreisen, Existenzbedrohung von Handwerksbetrieben und damit zu einer Gefährdung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen in der Region, der Blockierung des strukturellen Wandels bzw. des technischen Fortschritts und zu Fehllenkungen der eingesetzten Produktionsfaktoren.
In diesem Zusammenhang wurde auch die Thematik „Eingriffe in den Wärmemarkt durch die Kommunen mittels Anschluss- und Benutzungszwang und Verbrennungsverboten“ gestreift, nachdem Baden-Württemberg hier eine fragwürdige Spitzenstellung in Deutschland einnimmt.