Ganz aktuell informierte Butz die Obermeister über den „Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz“(NAPE) der Bundesregierung: „Ein für uns wesentlicher Punkt ist die geplante steuerliche Abschreibung energetischer Sanierungsmaßnahmen“, so Butz. Die Politik habe wichtige Signale wahrgenommen. Die künftigen energiepolitischen Herausforderungen für Stadtwerke und Energieversorger erörterte Dr. Tobias Bringmann vom Verband kommunaler Unternehmen in einem Impulsvortrag. In der folgenden Debatte wurden mögliche Ansatzpunkte für regionale Kooperationen zwischen SHK-Innungen und Stadtwerken bzw. Energieversorgern diskutiert.
Staatliche Eingriffe
Dass auch Probleme aus der Konkurrenzsituation zu den Energieversorgungsunternehmen entstehen können, auf diesen wunden Punkt wies Vorsitzender Butz in seinen Ausführungen hin. Im Zusammenhang mit dem Entwurf des „Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung“ in Baden-Württemberg dankte Butz den Innungen, die sich aktiv daran beteiligt hatten, Landtagsabgeordnete auf die Problematik der Verdrängung des mittelständischen Handwerks durch die Rückkehr zur einfachen Subsidiaritätsklausel aufmerksam zu machen. Diese Bemühungen hätten Wirkung gezeigt, so Butz. Unter Federführung des Innenministeriums arbeitet nun eine Arbeitsgruppe, an der unter anderem der Baden-Württembergische Handwerkstag beteiligt ist, Kompromisslinien heraus.
Auch im Zusammenhang mit dem Ausbau der Nah- und Fernwärme wird das SHK-Handwerk nicht müde, einen freien, innovativen und energieneutralen Wärmemarkt zu fordern. Anschlusszwänge an Wärmenetze sowie Verbrennungsverbote seien Eingriffe in den Wärmemarkt, betonte Butz, die häufig energetisch ineffiziente und unverhältnismäßig teure Lösungen hervorbrächten. Baden-Württemberg nehme mit 246 kommunalen Eingriffen in den Wärmemarkt sogar einen unrühmlichen Spitzenplatz ein. Der Fachverband habe daher mit einer Initiative für die Gründung eines „Aktionsbündnisses Baden-Württemberg gegen kommunale Eingriffe in den Wärmemarkt“ reagiert.
Nicht zuletzt wegen des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg bemerkte der Fachverband-Vorsitzende Butz: „Mit Sorge registrieren wir eine Zunahme staatlicher Eingriffe in die Mechanismen der Wirtschaft.“ SHK-Unternehmen haben ein ureigenes Interesse an qualifizierten Mitarbeitern, mit denen sie den an sie gestellten Anforderungen gerecht werden können. Daher ist betriebliche Weiterbildung fester Bestandteil der Personalentwicklung. Doch hätten Mitarbeiter einen Anspruch von jährlich fünf Tagen für Weiterbildung auch im politischen und ehrenamtlichen Bereich, so bedeute das für die Betriebe nicht nur bürokratischen Aufwand und eingeschränkte Leistungsfähigkeit, sondern auch einen Produktivitätsverlust von rund 2,5 %.
Derzeit sei die gesamte Handwerksorganisation aktiv, um Angriffe aus Brüssel auf den Meisterbrief abzuwehren, berichtete Butz. Neben der Resolution des Zentralverbandes SHK zum Erhalt des Meisterbriefes seien auch Innungen und Mitgliedsbetriebe dazu aufgerufen, selbst zur Meinungsbildung „Pro-Meisterbrief“ beizutragen und das Thema in der Öffentlichkeit anzusprechen.
Das Augenmerk der Obermeister richtete sich in einer weiteren Diskussion auf die Einflussnahme von Versicherungen auf Tätigkeitsbereiche der SHK-Handwerke. So bieten diverse Versicherer im Bereich der Wohngebäudeversicherung ihren Kunden mittlerweile umfassende Serviceleistungen im Zusammenhang mit Notdiensteinsätzen an. Bezüglich der Auswirkungen auf bestehende Geschäftsbeziehungen und das Preisgefüge im regionalen Markt bestehen Bedenken seitens der SHK-Handwerke. Der Fachverband empfiehlt, die Kunden auf Leistungslücken bzw. den eingeschränkten Leistungsumfang eines solchen Schutzbriefes hinzuweisen. Innungen sollten im Kontakt mit den regionalen Anbietern auf die Situation konkret hinweisen.
Stellhebel getätigt
In vielen Bereichen wurden bereits die richtigen Stellhebel getätigt. Dietmar Zahn, Leiter des Referats Technik, vermittelte den aktuellen Sachstand zur Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes Baden-Württemberg und die Konsequenzen, die sich aus der EU-Ökodesign-Richtlinie für Niedertemperaturheizkessel ergibt. Weiterhin wurden im Gremium die Funktion und Aufgabenbereiche von örtlichen Installateur-Ausschüssen diskutiert sowie die organisatorischen Kriterien für die Bildung solcher Ausschüsse.
Positives Echo ernteten die Anstrengungen des Fachverbandes im Bereich Nachwuchs vom Konzept „TOP-Ausbilder im SHK-Handwerk“ bis hin zum Nachwuchs-Workshop für Innungen, aber auch die aktuelle Entwicklung der Mitgliederzahlen. Demnach konnte in diesem Jahr ein minimaler Zuwachs an Mitgliedsbetrieben verzeichnet werden. Intensiv gelebte Verbandsarbeit und das Spiegelbild dieser Leistungsgemeinschaft wird auch der Verbandstag 2015 dokumentieren, zu dem sich die Innungsvertreter am 26. Und 27. Juni 2015 in Karlsruhe wieder zusammenfinden werden.