Der Vorsitzende Manfred Stather konnte am Freitag, den 29. Juni, zahlreiche Persönlichkeiten aus Politik, Handel und Industrie zur öffentlichen Mitgliederversammlung im Historischen Kaufhaus der Stadt Freiburg begrüßen. Dort erwartete sie auch ein Festreferat von Prof. Dr. Walter Krämer, der interessante Aspekte rund um Statistiken und Wahrscheinlichkeiten zum Besten gab. In seinem unterhaltsamen Vortrag entlarvte er Trugschlüsse beim Umgang mit Statistik. Er wies auf Fallstricke hin, die in Statistiken stecken und oft zu falschen Eindrücken führen.
Alzheimer durch Kaffeesahne
Krämer erklärte eigentlich paradox erscheinende Dinge wie, warum es sich lohnt, in Ländern mit der höchsten Krebsmortalität zu leben und Schlagzeilen wie „Alzheimer durch Kaffeesahne“, die aus einer statistischen Untersuchung hervorgegangen waren. Oft würden Zahlen einfach im falschen Zusammenhang dargestellt und dann noch falsch interpretiert. Hinzu kommt die irrationale Risikowahrnehmung der Menschen. Krämer: „Da die Welt voll mit gefährlichen Dingen ist, haben Menschen vor vielen Dingen Angst. Doch das, vor dem wir uns fürchten, ist selten das, vor dem wir uns fürchten sollten. Wir fürchten uns vor dem Rinderwahnsinn, obwohl daran in Deutschland kaum jemand gestorben ist. Wir haben allerdings kein Problem damit, Fisch zu essen – obwohl jährlich in Deutschland über 500 Menschen an Fischgräten ersticken. Dank Hollywood haben wir Angst vor Haien, obwohl sehr wenig Menschen tatsächlich von Haien angegriffen und getötet werden. Wir haben Angst vor den Pestiziden in der Nahrung, aber die überwiegende Mehrheit der natürlichen Giftstoffe in den Lebensmitteln lässt uns kalt. In Flugzeugen sterben weniger Menschen als im Straßenverkehr und trotzdem haben wir mehr Angst davor in ein Flugzeug zu steigen als in ein Auto.“ Professor Krämer wies in seinem kurzweiligen Vortrag darauf hin, dass es wichtig sei, Wahrscheinlichkeiten richtig zu betrachten und gegebene Fakten vollständig zu berücksichtigen, damit es nicht zu Fehldeutungen komme.
Reise durch die SHK-Landschaft
In seinem Grundsatzreferat nahm der Verbandsvorsitzende Manfred Stather die Gäste mit auf eine Reise durch die SHK-Branche und legte Standpunkte und Forderungen der SHK-Handwerke der Öffentlichkeit dar. „Der SHK-Handwerksbereich kann in Baden-Württemberg mit einem Umsatzplus von 2,0 % ein wirtschaftlich gutes Jahr 2011 vermelden. Mit 45000 Beschäftigten wurde ein Jahresumsatz von 5,25 Milliarden Euro erzielt und damit rund 1,4 % des Bruttoinlandproduktes erwirtschaftet“, fasste Stather die jüngste Entwicklung zusammen und gab mit einem Plus von 2 bis 3 % auch die vom Fachverband erwartete Umsatzentwicklung für das laufende Jahr an. Satte 95 % der Betriebe hätten in der Verbandsumfrage die Aussichten für das weitere Jahr mit gleichbleibend oder besser bewertet.
Wanne statt Kessel
Nur der Bereich Heizung/Regenerative Energien war 2011 trotz hoher Energiepreise rückläufig. Die vielzitierte Energiewende finde nicht in den Heizungskellern statt. Bei den Betrieben gelte eher „Wanne statt Kessel“. Maßgeblich für den Rückgang im Heizungsbereich sei die Verunsicherung der Immobilienbesitzer. Als Ursache hierfür nannte Stather das ständige Stopp and Go in der Förderpolitik und das Versäumnis der Politik, für klare steuerliche Regelungen zu sorgen. Dabei habe die Bundesregierung – bereits vor einem Jahr – ein Paket aus Gesetzen und Verordnungen auf den parlamentarischen Weg gebracht, das im Gezänk zwischen Bund und Ländern um Steuerausfälle im Vermittlungsausschuss stecken geblieben sei.
Von den rund zwei Millionen Zentralheizungen in Baden-Württemberg sind ca. 930000, also fast die Hälfte, älter als 15 Jahre und werden dem Anspruch an Energieeffizienz nicht mehr gerecht. Stather sprach von Verhinderungspolitikern und rechnete vor, dass die Modernisierungsrate von nur 3 % pro Jahr bedeutet, dass ein Heizkessel im Durchschnitt nur alle 33 Jahre erneuert werde. Deutschland leiste sich eine Energieverschwendung ohne Ende.
Der Fachverband unterstützt die für dieses Jahr geplante Novellierung des Erneuerbare- Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und die vorgesehene Ausweitung auf Nichtwohngebäude. Eine Anhebung der Mindestgrenze von 10 %- auf 15 %-Anteil an erneuerbarer Energie sieht Stather jedoch kritisch. Vor einer Anhebung sollte erst ein Monitoring über die bisherigen Konsequenzen des EWärmeG erfolgen. Mit der gemeinsam von Fachverband und Umweltministerium durchgeführten Kampagne „Tauschen – Pumpen – Profitieren“ habe die Landesregierung ein deutliches Zeichen zur Energieeffizienz gesetzt. Ziel der Aktion ist es, Hausbesitzer zu animieren, ihre alten Heizungsumwälzpumpen gegen Hocheffizienzpumpen der Effizienzklasse A auszutauschen.
Absetzbarkeit in Gefahr
Derzeit können Privathaushalte die Arbeitskosten von handwerklichen Leistungen für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung in Höhe von bis zu 20 % von maximal 6000 Euro beim Finanzamt geltend machen. Der Verbandsvorsitzende protestierte gegen die Absichten der Finanzminister der Bundesländer, die diesen sogenannten Handwerkerbonus von 20 % beschneiden wollen. Er soll nicht mehr ab dem ersten Euro, sondern erst für Rechnungen über 300 Euro gewährt werden. Denn der weit überwiegende Teil der relevanten Handwerkerleistungen liege unterhalb dieser Schwelle. Sollten die Änderungen realisiert werden, wäre der Handwerkerbonus als äußerst effektive Waffe gegenüber der boomenden Schattenwirtschaft praktisch tot. Der Verbandsvorsitzende forderte von der Landesregierung ein klares Bekenntnis für die Beibehaltung der bewährten Regelung.
„Volles Rohr Zukunft“
Die SHK-Handwerke in Baden-Württemberg mussten auch in diesem Jahr einen Rückgang der Lehrlingszahlen um weitere 2,0 % hinnehmen und konnten 1300 Lehrstellen nicht besetzen. In diesem Zusammenhang kritisierte Stather abermals die mangelnde Ausbildungsreife der Schulabgänger und forderte die Einstellung von qualifizierten Lehrern für den Berufsschulbereich. Bei den Berufsschulen wären alleine rund 400 Lehrerstellen nötig, um den Status quo bei der Unterrichtsversorgung zu halten. Der Landtag hat sich im Mai über 200 neue Stellen unterhalten. „Wenn zeitgleich der Schwerpunkt auf den Ausbau der beruflichen Gymnasien gelegt wird, werden die Sonntagsreden über die Gleichwertigkeit der beruflichen und der akademischen Bildung schnell entlarvt“, kritisierte der Verbandspräsident. Durch die Vernachlässigung bei der Lehrerversorgung würden nicht nur die Berufsschulen weiter ins Abseits geraten, sondern die gesamte duale Ausbildung überhaupt.
Um künftig überhaupt wieder mehr Lehrlinge für die SHK-Handwerke zu gewinnen, kündigte der Verbandsvorsitzende an, auch in Baden-Württemberg die Nachwuchswerbekampagne des Zentralverbandes zu forcieren. Der Internetauftritt http://www.vollesrohrzukunft.de enthält Beschreibungen der SHK-Berufe, eine Betriebsbörse sowie einen Bewerbungsgenerator zur direkten Kommunikation mit einem Betrieb.
EVU auf dem falschen Weg
Nach wie vor bereiten dem SHK-Handwerk die Tätigkeiten von Energieversorgern im originären SHK-Handwerksbereich Probleme. Traditionelle Aufgabe der Energieversorger ist die Bereitstellung von leitungsgebundenen Energien, von Strom und Gas. „Zunehmend nutzen die Versorger die so erworbene Marktdominanz für eine Erweiterung ihrer Leistungen „nach dem Zähler“. Sie bieten z.B. Solaranlagen an und beschaffen und vertreiben Kleinblockheizkraftwerke zentral. Damit dringen sie in das ureigenste Tätigkeitsfeld des Handwerks ein“, kritisierte der aus Freiburg stammende Verbandsvorsitzende die Aktivitäten. Erfreulich bezeichnete der die im letzten Jahr in Bewegung gekommene Zusammenarbeit mit der EnBW. Dort wurden ein Handwerkergremium und mehrere sogenannte Fokusgruppen gegründet, in denen die Projekte der EnBW zumindest diskutiert werden konnten. Leider konnte in einem zentralen Projekt keine Einigung erreicht werden: Die EnBW verkauft weiterhin Photovoltaikanlagen direkt an Hausbesitzer. Dies sei ein klarer Affront gegen die Gebäudetechnik- und Energie-Handwerke!
Contracting-Offensive
Von der Energiepolitik wird das Thema Contracting zur Sanierung von Heizungsanlagen bei kommunalen Gebäuden, in den Vordergrund gerückt. Nach Aussage von Umweltminister Untersteller will Baden-Württemberg im Juli eine Contracting-Offensive starten, mit der die Akteure zusammengeführt, Hemmnisse ausgeräumt und das Thema auf breiter Basis bekannt gemacht werden soll. Stather motivierte die SHK-Handwerksbetriebe, sich daran zu beteiligen. Er zeigte sich allerdings entschieden dagegen, dass die Energieversorger als Generalunternehmer das Heft zum Nachteil des Handwerks in die Hand nehmen. Die Rahmenbedingungen müssten so ausgestaltet werden, dass auch Handwerksbetriebe Contracting anbieten können. Als positives Beispiel nannte er Verbandspräsident das Contracting-Konzept der EnBW mit „Heizung Rundum“. Der SHK-Betrieb bietet dem Hausbesitzer eine Heizungssanierung mit seinen Produkten zu seinem Preis an. Entscheidet sich der Hausbesitzer für die Contracting-Lösung mit der EnBW, dann kann ihm der SHK-Betrieb gleich die entsprechenden Konditionen mitteilen. Also eine klassische Win-win-Situation, die Schule machen sollte, freute sich Stather.
Leistungen gewürdigt
Die öffentliche Mitgliederversammlung war willkommener Anlass, Personen, die sich mit ihrem Einsatz in der Berufsorganisation verdient gemacht haben, zu ehren. Mit der silbernen Ehrennadel wurde Hans-Georg Ehekircher (Göppingen), Peter Groß (Behälter-, Apparatebauer- und Kupferschmiede-Innung), Edgar Kern (Freiburg-Müllheim-Hochschwarzwald), Peter Krämer (Achern/Offenburg/Wolfach) und Martin Siegel (Karlsruhe-Bruchsal) ausgezeichnet.
Der Fachverband ehrte zudem die Landessieger des praktischen Leistungswettbewerbes der Handwerksjugend. Landessieger der SHK-Anlagenmechaniker ist Maximilian Behr aus Edingen-Neckarhausen geworden, der seine Ausbildung bei der Kretz Sanitär und Heizung GmbH in Mannheim absolviert hat. Bei den Ofen- und Luftheizungsbauern siegte Florian Bögner aus Ostrach, der bei der Thomas Widmer GmbH in Ostrach ausgebildet worden ist. Bögner konnte sich doppelt freuen, hatte er doch auch auf Bundesebene den ersten Platz erzielt. Die beiden Spitzenlehrlinge durften eine weitere Auszeichnung – den „Förderpreis der Gasversorgung Süddeutschland GmbH“ – entgegennehmen.
Praxisnahes Fachprogramm
Zum Programm des Verbandstages gehörten auch die sechs Referate der Fachtagung „SHK-Informationen und aktuelle Trends“. Hauptgeschäftsführer Hans-Balthas Klein ging auf die wirtschaftliche Situation ein. Aus wirtschaftlicher Sicht war das Jahr 2011 geprägt von einer guten Auslastung der Handwerksbetriebe im SHK-Bereich. Trotz des guten Umsatz-Plus von 2 % warnte Klein vor zu hohen Wachstumserwartungen. Die Ertragssituation vieler Betriebe habe sich auf niedrigem Niveau stabilisiert. Die Eigenkapitalquote verharre vielfach nach wie vor auf einem unbefriedigenden Niveau.
Der Absatz von Heizkesseln sei aufgrund der unsteten Förderpolitik von einer deutlich abwartenden Haltung geprägt. Die Anzahl der Beschäftigten blieb trotz sinkender Lehrlingszahlen mit rund 45000 konstant. Offensichtlich werden ältere Mitarbeiter länger in den Betrieben gehalten. Auch die Zahl der SHK-Handwerksbetriebe mit Handwerksrolleneintrag blieb in Baden-Württemberg mit 8131 nahezu unverändert.
Erdwärmesondenbohrung jetzt nach neuen Vorgaben
Ein breites Spektrum deckten die Fachreferate ab. Eva de Haas vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg berichtete ganz aktuell über die Anforderungen an Erdwärmesondenanlagen und die aktuelle Überarbeitung der Leitlinien des Umweltministeriums. War es aufgrund von Schadensfällen und der darauffolgenden Tiefenbegrenzung auf den ersten Grundwasserleiter zu einem faktischen Bohrstopp gekommen, konnte der Bohrbetrieb mit der Einführung der Qualitätssicherung Erdwärmesonden (LQS EWS) ab 1. Oktober 2011 wieder aufgenommen werden. Dabei gelten folgende Anforderungen:
- Verschuldungsunabhängige Versicherung in Höhe 1 Million Euro zusätzlich zur Haftpflichtversicherung mit mind. 5 Millionen Euro Deckungssumme und Arteserversicherung
- externe und unabhängige Bauüberwachung durch geeignete Sachverständige
- Schulungen für Geräteführer und Sachverständige angepasst auf Anforderungen in Baden-Württemberg
- Notfallhotline für Bohrunternehmen
- automatische Überwachung des Abdichtungsvorgangs im Bohrloch ab 01.7.2012
- Einhaltung der Anforderungen nach LQS EWS
De Haas wies auch auf weitere Bedingungen hin. So muss ein unabhängiger und externer Sachverständiger mit der Überwachung beauftragt werden und den Umfang der Bauüberwachung mit der zuständigen unteren Verwaltungsbehörde abstimmen. Zudem ist ein Qualifikationsnachweis des Bohrgeräteführers und eine automatische Abdichtungsüberwachung erforderlich. Die Bohrfreigabe erfolgt erst, wenn die Bedingungen erfüllt sind und Nachweise vorliegen. Zudem muss die Austrittstemperatur des Wärmeträgermediums aus der Wärmepumpe künftig mindestens –3 °C betragen. Ferner muss künftig die Bestätigung der Temperatureinstellung des Wärmeträgermediums durch den Heizungsbauer erfolgen. Der Einbau von Wärmemengenzähler wird empfohlen. Das Umweltministerium fordert diese Maßnahmen, um letztlich das Risikos eines weiteren Schadensereignisses weitgehend zu minimieren.
Schornsteinfeger-Übergangsfrist endet zum Jahreswechsel
Am 31. Dezember 2012 endet die Übergangsregelung nach dem Schornsteinfegerhandwerksgesetz. Ab 1. Januar 2013 sind die Schornsteinfegertätigkeiten Messungen und Überprüfungen gemäß der 1. BImSchV Kehr- und Überprüfungstätigkeiten gemäß der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) nicht mehr an den Kehrbezirk gebunden. Sie können von jedem Schornsteinfegerbetrieb (mit Eintrag in die Handwerksrolle) durchgeführt werden. In der Verbändevereinbarung des ZVSHK und des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks wurden die Anforderungen und Schulungskonzepte für einen Eintrag nach §7a HwO (Ausübungsberechtigung) im jeweils anderen Handwerk geregelt.
Zu den Auswirkungen und zu geplanten Kooperationsmaßnahmen zwischen Schornsteinfeger- und SHK-Handwerk auf Landesebene gab es Informationen im Doppelpack. Franz Klumpp, der Präsident des Landesinnungsverbandes des Schornsteinfegerhandwerks Baden-Württemberg und Dietmar Zahn, Geschäftsführer des SHK-Fachverbandes, berichteten über die aktuellen Entwicklungen. Sowohl Zahn als auch Klumpp informierten von relativ geringem Interesse an diesen Kursen und plädierten für ein Miteinander am Markt. Der Landesinnungsmeister der Schornsteinfeger berichtete von gravierenden Einschnitten für sein Handwerk und dass die allermeisten Schornsteinfegerkollegen sich nach gründlicher Prüfung von den privatwirtschaftlichen Ambitionen verabschiedet hätten. Die Ein-Mann-Betriebe seien strukturell nicht in der Lage, hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen und beispielsweise Wartung und Kundendienst anzubieten. Viel gravierender als eventuelle Überschneidungen mit den SHK-Betrieben sei der zu erwartende Wettbewerb der bisherigen 926 Bezirksschornsteinfeger untereinander. Klumpp plädierte für eine „lose Kooperation“ mit den SHK-Betrieben, bei der die bisherige Zuordnung der Tätigkeiten der jeweiligen Gewerke bestehen bleibe. „Lassen Sie uns den Markt miteinander bearbeiten“, warb der Landesinnungsmeister der Schornsteinfeger für kooperatives Verhalten.
Hoheitliche Tätigkeiten
Fachverbandsgeschäftsführer Dietmar Zahn stellte Grundgedanken zur Kooperation vor (siehe Kasten) und fasste die wesentlichen Änderungen bei den hoheitlichen Aufgaben zusammen. Ab 1. Januar 2013 wird aus dem Bezirksschornsteinfegermeister der „bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger“ (bBSF). Bei der Anzahl und Aufteilung der Kehrbezirke gibt es keine Änderungen. Folgende hoheitliche Tätigkeiten dürfen nur durch bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden:
- Führen des Kehrbuches
- Durchführung der Feuerstättenschau mit Erstellung von Feuerstättenbescheiden alle 3,5 Jahre
- Abnahme von Feuerstätten nach Landesbauordnung
- Überprüfung von Feuerstätten, wenn Betriebs- und Brandsicherheit nicht gewährleistet ist bzw. wenn schädliche Umwelteinwirkungen von einer Feuerstätte ausgehen
- Durchführung von Ersatzvornahmen (Messungen und Überprüfungen im Auftrag der Behörde)
Bis zum 31. Dezember 2012 erhält der Eigentümer vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger einen Feuerstättenbescheid, in dem alle Überprüfungstermine der einzelnen Feuerstätten nach der 1. BImSchV und der KÜO aufgeführt sind. Der Eigentümer kann dann den bBSF oder einen anderen Schornsteinfegerbetrieb nach seiner Wahl mit der Durchführung der Arbeiten beauftragen (Adress-Register bei der BAFA geplant). Die Bestätigung der durchgeführten Arbeiten geht an den bBSF. Geht diese Bestätigung nicht fristgerecht ein, muss der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die Behörde verständigen, die eine Nachfrist setzt. Wird auch dieser Termin nicht eingehalten, beauftragt die Behörde den bBSF, die Maßnahmen kostenpflichtig durchzuführen (Ersatzvornahme).
Subunternehmer in die Pflicht nehmen
Rechtsreferent Matthias Bergmann informierte über die Risiken, die entstehen, wenn SHK-Betriebe als Generalunternehmer auftreten. Er warnte insbesondere vor einem blinden Vertrauen darauf, dass der Bauvertrag mit dem Kunden per Gesetz auch mit den Bauverträgen der vom SHK-Betrieb beauftragten Subunternehmer inhaltlich übereinstimmen. Insbesondere muss der Generalunternehmer angemessen lange Gewährleistungsfristen mit den Subunternehmern vereinbaren. Außerdem ist für den SHK-Betrieb wichtig, dass die Abnahme mit dem Kunden vor der Abnahme mit den Subunternehmern erfolgt, damit Mängelrügen weitergegeben werden können. Bergmann empfahl zudem bei Pauschalpreisabreden mit dem Kunden, darauf zu achten, dass auch die Leistungspakete der Subunternehmer als Pauschalpreise eingekauft werden.
Über Änderungen im aktuellen Steuerrecht berichtete Wirtschaftsprüfer Hans-Walter Heinz. Er berichtete auch über die zurzeit noch gültige und betriebsfreundliche Erbschaftssteuerregelung. Wer jetzt an eine Vererbung denke, solle schnell handeln, denn im Laufe des nächsten Jahres werde es aller Voraussicht nach eine Verschärfung geben, die die Betriebsinhaber wesentlich schlechter stellt.
Und last but not least referierte Stephan Tschernek von Kessel über die Nachrüstung von Rückstauverschlüssen. Da die Nutzung des Kellers als Ergänzung des Wohnraums immer mehr an Bedeutung gewinnt, wird auch die häufig dadurch erforderlich werdende Absicherung gegen Rückstau ein immer lukrativeres Geschäftsfeld für das SHK-Handwerk. Alles Wissenswerte hierzu erfahren Sie in dem Beitrag „Möglichkeiten zum Schutz vor Rückstau“ auf Seite 50 dieser SBZ. Soweit zu den Fachtagungen. Über die Ergebnisse der Delegiertenversammlung berichten wir in der nächsten SBZ. Ein Festabend mit Showprogramm sowie ein Besichtigungsprogramm rundeten den Verbandstag ab.DS
Grundgedanken
Kooperation mit Schornsteinfegern
Lose Kooperation in Form einer Zusammenarbeit, wobei die bisherige Zuordnung der Tätigkeiten bestehen bleibt
Wichtig: Begrenzung auf die wirtschaftlichen Tätigkeiten der Schornsteinfegerbetriebe
Hoheitliche Tätigkeiten: Feuerstättenschau, Kehrbuch, Feuerstättenbescheid, Abnahme von Feuerungsanlagen nach LBO/EnEV sind außen vor
Ggf. für die Wartung und Überprüfung der Feuerstätte ein Ansprechpartner (SHK oder SF) für den Kunden, Vergabe der Arbeiten mit Nachunternehmervertrag
SHK-Betrieb empfiehlt seinem Kunden den SF-Betrieb für die SF-Tätigkeiten
SF-Betrieb empfiehlt seinem Kunden den SHK-Betrieb für die Wartungsarbeiten
SF-Betrieb informiert den SHK-Betrieb über seine Mess- und Überprüfungstermine beim Kunden
SHK-Betrieb informiert den SF-Betrieb über neue Kunden zur Kontaktaufnahme
Für SHK-Betrieb nichts Neues, diese Kooperationen gibt es bereits mit Elektro, Fliesenleger, Stuckateur