Am Freitag dem 13. Juni konnte der Vorsitzende Manfred Stather zahlreiche Persönlichkeiten aus Politik, Handel und Industrie zur öffentlichen Mitgliederversammlung begrüßen. Sie bot Gelegenheit, die Standpunkte und Forderungen der SHK-Handwerke näher zu bringen.
Die wirtschaftliche Situation schätze Stather trotz Rekordwerten beim Export und der Steuerversprechen der Politiker bei sinkenden Nettoeinkünften als „anthrazitgrau“ ein. Seit der Mehrwertsteuererhöhung Anfang 2007 laufe das Geschäft mit angezogener Handbremse. Demzufolge wurde das SHK-Handwerk im letzten Jahr mit einem Umsatzeinbruch von 9 % hart gebeutelt. Parallel zur Erhöhung der Mehrwertsteuer habe die Schattenwirtschaft wieder zugenommen. Als probates Mittel der Schwarzarbeit entgegenzuwirken sieht Stather die Erhöhung des Steuerbonus auf Handwerkerleistungen. Um wieder mehr legale Aufträge zu erreichen, forderte er, die Bonisätze für Erhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen von 20 auf 30 % bzw. von 3000 auf 4000 Euro zu erhöhen. Gleichzeitig strebe der Fachverband die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf arbeitsintensive Dienstleistungen an. Die Chance für eine Einführung habe sich neu eröffnet, denn die EU-Kommission prüfe mit Auslaufen der Erprobungsperiode Ende 2010 eine Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie. Zudem hielt es der Verbandsvorsitzende an der Zeit, die Handwerksbetriebe durch die Senkung des Solidaritätszuschlages und einer Senkung der Lohnzusatzkosten zu entlasten. Trotz der schon fast gebetsmühlenartigen Versprechen der Politiker die Lohnzusatzkosten zu senken, glaubt Stather, dass die Belastungen für das Handwerk eher zu- als abnehmen werden. Von einer „Ausplünderung der Mittelschicht“ hatte Roland Tichy, Chefredakteur der Wirtschaftswoche unlängst gesprochen.
800 freie Lehrstellen: keine qualifizierte Bewerber
Große Sorgen bereitet die Nachwuchsproblematik. Auch wenn das SHK-Handwerk bei leicht steigenden Lehrlingszahlen mit rund 4400 Lehrlingen aufwarten kann, bleiben 800 SHK-Ausbildungsplätze in Baden-Württemberg unbesetzt. Die technologische Entwicklung und die verstärkte Kundenorientierung lassen die Anforderungen an die Ausbildungsanfänger im SHK-Handwerk deutlich steigen. In Ballungsgebieten, so Stather, sei es demzufolge schon fast aussichtslos, einen geeigneten Lehrling zu finden. Gerade die Hauptschulen müssten deshalb wieder stärker die elementaren Grundlagen wie Lesen, Schreiben und Rechnen vermittelt bekommen.
Hauptschullehrerin in der Abschlussklasse: „Ihr seid in Mathematik so schlecht, dass mindestens 70 % eine 5 bekommen werden!” Hierzu tönt es aus der Klasse: „So viele sind wir ja gar nicht!”
Da die Hauptschule immer mehr zur Restschule verkomme, unterstütze der Fachverband die Forderung des Handwerkstages nach einer bildungspolitischen Kehrtwende. Statt der frühen Sortierung der Kinder im derzeitigen dreigliedrigen System, solle eine achtjährige Basisschule eingeführt werden, nach deren Abschluss sich die Schüler zwischen Hochschule und einer berufsorientierten Ausbildung entscheiden können.
Wertgrenzen auf 20000 und 40000 Euro hoch
Einen kleinen Lichtblick konnte Stather bei der öffentlichen Vergabe hinsichtlich der Wertgrenzen vermelden. Bisher standen die Kommunen bei VOB-konformer Ausschreibung vor dem Problem, im Falle der Abweichung von der regelmäßigen öffentlichen Vergabe, also der Anwendung der beschränkten oder aber freihändigen Vergabe, von der Gemeindeprüfungsanstalt gerügt zu werden. Nunmehr habe das Rathaus mit der Einführung von neuen Wertgrenzen einen größeren Handlungsspielraum. Regierungspräsidien und Gemeindeprüfungsanstalten sind durch das Innenministerium angewiesen, künftig bis zu 40000 Euro die beschränkte und bis zu 20000 Euro die freihändige Vergabe zuzulassen. Stather forderte die Kommunen auf, diese Wertgrenzen im Interesse einer unbürokratischen Vergabe auszuschöpfen.
Schornsteinfegergesetz: SHK-Betriebe im Nachteil
Auch zu den aktuellen Entwicklungen rund um die Novellierung des Schornsteinfegergesetzes bezog Stather Stellung. Er legte Wert auf die Feststellung, dass das SHK-Handwerk keineswegs gegen das Schornsteinfegerhandwerk sei. Die Berufsorganisation wehre sich aber strikt gegen Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der SHK-Handwerke. Es könne nicht sein, dass das Schornsteinfegerhandwerk in der vierjährigen Übergangszeit bis 2012 einen Freiraum erhalte, in dem es seine hoheitlichen Tätigkeiten uneingeschränkt weiter ausführen dürfe und sich zusätzlich wirtschaftlich im Handwerksbereich Sanitär- und Heizung betätigen könne. Im Gegenzug das SHK-Handwerk rechtsverbindliche Messungen an Heizungsanlagen aber erst nach Ablauf der Übergangszeit, also frühestens ab 2013 durchführen dürfe. Stather plädierte in der Übergangszeit entweder für die Beibehaltung des Nebentätigkeitsverbotes für die Schornsteinfeger oder die rechtsverbindliche Anerkennung von Messungen durch SHK-Handwerksbetriebe, die nach der 1. Bundesimmissionsschutz-Verordnung durchgeführt werden müssen. Der Vorsitzende begrüßte es, dass das Land die Auffassung des Verbandes teile und Wirtschaftsminister Pfister dies im Bundesrat vehement vertreten habe. Sollte die Novellierung dennoch in der jetzigen Form umgesetzt werden, rechnet der Fachverband damit, dass ca. 50 % des Wartungsgeschäftes von Schornsteinfegerbetrieben übernommen wird. Dies führe bei den SHK-Betrieben durchschnittlich zu einem Umsatzverlust von ca. 45000 Euro pro Betrieb und Jahr. Bei Betrieben mit einem hohen Wartungsanteil könne sich durchaus die Existenzfrage stellen. Mit Nachdruck appellierte Stather an CDU und SPD sich in der verbleibenden Zeit bis Ende Juni 2008 dafür einzusetzen, dass die Änderung des Schornsteinfeger-Gesetzes nicht zu einer Benachteiligung der SHK-Handwerke führe.
Bundes- oder Landeswärmegesetz – was gilt?
Als verwirrend und dem Endkunden nur schwer zu vermitteln, bezeichnete Stather die unterschiedlichen Regelungen von Bund und Land in Sachen Energie- und Klimaschutzpolitik. So lauten die Ziele der Bundesregierung:
- Senkung des Verbrauches fossiler Energie um 20 %
- sowie Minderung der CO2-Emissionen um 40 %
- der Anteil der erneuerbaren Energien bei der Gebäudeheizung soll auf 14 % steigen.
- Ab dem Jahr 2020 sollen Neubauten nur noch mit erneuerbaren Energien beheizt werden.
Parallel dazu hat Baden-Württemberg mit der Einführung des Erneuerbaren Wärmegesetzes zum April 2008 eine Vorreiterrolle beim Klimaschutz übernommen. Bei neuen Wohngebäuden muss der Wärmebedarf mindestens mit 20 % aus erneuerbaren Energien gedeckt werden.
Aus diesen eigentlich für die SHK-Branche sehr positiven, aber konkurrierenden Gesetzgebungen zwischen Land und dem Wärmegesetz des Bundes resultieren Probleme bei der Vermittlung an die Bauherren. Denn das Wärmegesetz Baden-Württemberg gilt nur für neu erstellte Wohngebäude. Wenn das Bundeswärmegesetz Anfang 2009 in Kraft tritt, gilt das baden-württembergische Gesetz nicht mehr für Neubauvorhaben. Das vorgesehene Bundesgesetz gilt dann für alle Neubauten, also Wohngebäude und Nichtwohngebäude gleichermaßen. Wird in Baden-Württemberg ab dem Jahr 2010 in einem bestehenden Wohngebäude der zentrale Heizkessel ausgetauscht, gilt wieder das baden-württembergische Wärmegesetz.
Wo liegt die Schmerzgrenze...
... für die Brennstoffkosten, damit die Kunden endlich im großen Stil Aufträge über Heizungssanierungen vergeben, fragte sich der Verbandsvorsitzende zum Schluss seiner Ausführungen. Trotz Rekord-Ölpreisen, die vielen Hausbesitzern Schweißperlen auf die Stirn treiben und vielen weiteren Faktoren, die für einen starken Modernisierungsschub im Gebäudebestand sprechen, muss der Fachverband feststellen, dass der Anlagenbestand weiter altert. Dabei amortisiere sich die Sanierung einer Heizungsanlage nach fünf bis acht Jahren. Im Land gibt es 580000 Öl- und Gasheizungsanlagen, die älter als 15 Jahre sind und erneuert werden müssen. In der baden-württembergischen Bäderlandschaft sähe es nicht anders aus. Jedes zweite Bad ist älter als 15 Jahre und ein Viertel hat mehr als 25 Jahre „auf dem Buckel“. Den Geschäftsschwerpunkt
sieht Stather künftig forciert bei den Sanierungen und Modernisierungen, da der Wohnungsneubau weiter „vor sich hin dümpelt“. Stather ermunterte die Betriebe, den Kunden klar zu machen, welche Energie- und Kosteneinsparungen sie erzielen können und verwies auf die erneute Beteiligung von Fachverband und Innungen an dem am 13. und 14. September stattfindenden Energietag der Landesregierung. Bereits die Premiere im letzten Jahr habe gezeigt, dass der Beratungsbedarf enorm sei und das SHK-Handwerk sich als Ansprechpartner bei Energieoptimierungen ins Gespräch bringen könne.
Damit die Hirnzellen nicht verkalken ...
... bot der Fachverband den Teilnehmern mit dem Vortrag des Schweizers Gregor Staub, einen der renommiertesten und erfolgreichsten „Gedächtnistrainer“, ein ganz besonderes Schmankerl. Auf sehr humoristische Art und Weise machte Staub deutlich, dass es auch beim Lernen und Merken auf die richtige Methode ankommt. Neu ist dieses Mega-Memory, wie Staub es nennt, nicht. Schon in der Antike wurde diese Technik eingesetzt. Staub hat sie jedoch weiterentwickelt und vermittelt sein Wissen nun über Vorträge, Seminare und Lern-CDs. Und dies mit viel Spaß und in sehr anschaulicher Form. So erwies er sich in seinem Vortrag als glänzender Entertainer mit Tiefgang. Ganz gleich, ob es galt Namen oder Zahlen zu merken, am Ende des Vortrages waren die Teilnehmer begeistert und hatten Tipps und Anregungen zu einer besseren Merkfähigkeit bekommen. Und so ganz nebenbei hatten (fast) alle in der einstündigen unterhaltsamen „Vorstellung“ die letzten zehn Präsidenten der Vereinigten Staaten auswendig gelernt. Nähere Informationen, wie man sein Gedächtnis trainieren kann, gibt es unter http://www.megamemory.ch.
Leistungen gewürdigt
Die öffentliche Mitgliederversammlung war einmal mehr willkommener Anlass Persönlichkeiten, die sich mit ihrem Einsatz in der Berufsorganisation besonders verdient gemacht haben, zu ehren. Mit der goldenen Nadel des Fachverbandes wurde Paul Adis aus Rottweil ausgezeichnet. Klaus Weinmann aus Aichtal, Heinz Müller aus Freudenstadt und Peter Hill aus Weinheim erhielten die silberne Ehrennadel.
Zudem wurde der berufliche Nachwuchs für Bestleistungen im Rahmen des praktischen Leistungswettbewerbes des Handwerks vom Fachverband und mit dem Förderpreis der Gasversorgung Süddeutschland ausgezeichnet. Dies waren Christian Häuptle, Landes- und Bundessieger als SHK-Anlagenmechaniker. Ausgebildet wurde er im Betrieb von Helmut Koch in Erbach. Landessieger bei den Klempnern wurde Heiko Gsell aus Hasel, der im Betrieb von Tobias Jost in Wehr seine Lehre absolvierte. Landessieger Behälter- und Apparatebau wurde Alexander Block. Ausbildungsbetrieb ist die Destill Tech in Oberkirch. Allen Ausgezeichneten auch seitens der SBZ herzlichen Glückwunsch!
Praxisnahes Fachprogramm
Fest verankert und gut besucht waren die sechs Referate im Rahmen der Fachtagung „SHK-Infos und aktuelle Trends“. Hauptgeschäftsführer Hans-Balthas Klein ging ausführlich auf die wirtschaftliche Situation ein. Trotz des rückläufigen Gesamtumsatzes im letzten Jahr sei die Zahl der rolleneingetragenen SHK-Betriebe in Baden-Württemberg noch einmal leicht von 8166 auf 8174 Betriebe gestiegen. Um 2,3 % rückläufig dagegen war die Entwicklung der Beschäftigtenzahlen, denn die Betriebe taten sich schwer, den fluktuationsbedingten Stellenwechsel auszugleichen. Der Hauptgeschäftsführer wies in dem Zusammenhang auf die kritische Nachwuchssituation hin, die sich aufgrund der demografischen Entwicklung in den nächsten Jahren noch drastisch verschärfen dürfte. Dr. Klein motivierte die Handwerksunternehmer schon jetzt, verstärkte Anstrengungen bei der Akquisition geeigneter Bewerber zu unternehmen und gleichzeitig in den Mitarbeiterstamm zu investieren.
Tipps rund ums Baurecht
Rechtsreferent Bergmann gab Tipps für die Gestaltung und Anwendung von Bauverträgen. Praxisbeispiele zu den einzelnen Alltagssituationen verdeutlichten die rechtlichen Fallen. Hier einige Beispiele:
- Beim Kundengespräch und der Beratung sollte – bei größerem Aufwand für Angebotserstellung und Planungsarbeiten – ein Projektierungsvertrag (mit konkreten Abrechnungssätzen und beidseitigen Unterschriften) abgeschlossen werden, weil ohne ausdrückliche Vereinbarung bei Nichterteilung des Auftrages an den Handwerker kein Werklohn verlangt werden kann.
- Bei Aufträgen mit hohem Wertschöpfungspotenzial muss auf eine wirksame Vereinbarung der handwerkerfreundlichen VOB Teil B (Vertragsrecht) Fassung 2006 geachtet werden. Bei Privatkunden ist hierbei der Volltext der VOB/B auszuhändigen. Die bloße Auslage im Büro, die Herausgabe auf ausdrückliche Anforderung des Kunden oder das alleinige Einstellen auf der Internetseite ist nicht ausreichend.
- Beim Angebots- und Vertragsinhalt für bauliche Leistungen des Handwerkers stellen Pauschalpreis- und Festpreisabreden rechtliche Fallen dar. Hierdurch wird das Mengen-, Massen- oder Vollständigkeitsrisiko auf den Handwerker übertragen. Nachträge und zusätzliche Werklohnansprüche des Handwerkers sind dann nicht mehr durchsetzbar. Zusätzlich muss darauf geachtet werden, dass bei jedem Angebots- und Vertragsinhalt die Art und der Umfang bauseitiger Leistungen sowie die Ausführungszeit (wichtig für die Materialbezugspreise) vereinbart werden, um finanzielle Risiken zu vermeiden.
Steuerrecht bringt zahlreiche Änderungen
Zu den zum Jahresende anstehenden Änderungen berichtete Steuerberater Steffen Hort. Er ging insbesondere auf die Änderungen bei der Unternehmenssteuerreform ein. In diesem Zusammenhang ändern sich auch die Abschreibungsmöglichkeiten. Ab dem nächsten Jahr werden geringfügige Wirtschaftsgüter nur noch bis zu 150 Euro im ersten Jahr abgeschrieben. Anschaffungen von 150 bis 1000 Euro werden als Sammelposten auf fünf Jahre abgeschrieben, über 1000 Euro wird regulär nach Liste der Finanzämter mit Fristen ab drei Jahren abgeschrieben. Hort empfahl aus abschreibungstechnischer Sicht künftig Losgrößen, beispielsweise EDV-Bundles zu wählen, die über 1000 Euro liegen, anstatt mehrerer Posten beispielsweise im 300 EuroBereich.
Baumarktkaminofen reicht nicht fürs Wärmegesetz
Über die konkrete Umsetzung des Gesetzes zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie berichtete Dietmar Zahn vom Fachverband. Er wies darauf hin, dass der Einsatz eines Kaminöfens nicht als Einsatz erneuerbarer Energie nach dem Gesetz angerechnet wird. Die Betreiber sind verpflichtet, entweder thermische Solaranlagen, Geothermie, Biomasse, Biogas, Bioöl, Stückgutfeuerstätten nach DIN EN 13229 oder Pellet-Feuerstätten mit mindestens 90 % Wirkungsgrad einzubauen. Für alle Wohngebäude, bei denen nach April 2008 ein Bauantrag gestellt wurde, müssen mindestens 20 % der Energie regenerativ gedeckt werden. Für Wohngebäude, die vor dem 1. April 2008 errichtet oder für die ein Bauantrag gestellt wurde gilt ab dem ersten Januar 2010 ein Anteil von 10%, wenn der zentrale Heizkessel ausgetauscht wird.
Über die Marktchancen rund um barrierefreie Bäder referierte die Architektin Hocher-Brendel. Nach einem Streifzug durch Normen und Förderrichtlinien gab es Tipps rund um die Anordnung der Sanitärobjekte. Und last, but not least referierte Rüdiger Niewind von Rheinzink zum Thema Geräuschprobleme bei Metalldächern. Diese sind bei richtiger Ausführung der Unterkonstruktion und der Klempnerarbeiten relativ gering und werden von den von Dachfenstern verursachten Geräuschen oft weit übertont, wusste der Referent zu berichten. Soweit zu den Fachtagungen. Über die Ergebnisse der Delegiertenversammlung berichten wir in der nächsten SBZ.
Ein rundum gelungener Festabend mit exzellentem Showprogramm durch die Europapark-Künstler rundete die Veranstaltung ab. Zudem ließen viele Verbandstagsgäste den Fachtagungen ein Besuch des Europaparks folgen. Und für die Biker unter den Handwerksmeistern hatte Michael Pfütze, Obermeister der gastgebenden Innung Lahr noch eine Motorradtour durch den Schwarzwald organisiert. Wer angesichts dieses interessanten und amüsanten Fach- und Rahmenprogramms nicht auf seine Kosten kam, war selbst schuld.DS