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Ölfachtagung in Böblingen

Bioheizöl im Fokus

Inhalt

In Fachvorträgen, einer Podiumsdiskussion und einem Infomarkt mit Geräte- und Komponentenherstellern erläuterten Experten Details und Erfüllungsmöglichkeiten des Erneuerbaren-Wärme-Gesetzes Baden-Württemberg (EWärmeG). Einen Schwerpunkt bildete dabei der Einsatz von Bioheizöl in Neu- und Bestandsanlagen.

Zukunftssichere Lösungen ­gefragt

In Baden-Württemberg gilt: Wird der zentrale Heizkessel in einem Wohngebäude ausgetauscht, müssen seit dem 1. Januar 2010 mindestens zehn Prozent des Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien gedeckt werden. Einen entscheidenden Punkt hinsichtlich der öffentlichen Diskussion um das EWärmeG und Bioheizöl machte Klaus Weinmann, Mitglied des Vorstandes des Fachverband SHK Baden-Württemberg, in seiner Begrüßungsrede klar: „Den Kunden interessieren nur Lösungen. Wir müssen ihm alle gemeinsam die Sicherheit vermitteln, dass er mit der Modernisierung seiner Ölheizung auf ein System setzt, das zukunftssicher ist und alle Anforderungen erfüllt.“

IWO-Geschäftsführer Prof. Christian Küchen ergänzte: Die Öl-Brennwerttechnik ist hocheffizient und verbraucht gegenüber alter Heiztechnik deutlich weniger Energie. Die Verknüpfung mit Solarthermie ist mittlerweile bewährte Praxis. Die Anforderungen des EWärmeG und die vielfältigen Möglichkeiten zur Erfüllung der Verpflichtungen stellte Thomas Huber, technischer Referent beim Fachverband SHK vor. Hubers Fazit: Die Innungsfachbetriebe bieten ihren Kunden die ganze Palette an erneuerbaren Energietechnologien zur Erfüllung des EWärmeG an und haben für jeden Einzelfall eine passende technische Lösung parat.

Tipps zum Einsatz von Bioheizöl

Susanne Seehack vom IWO zeigte auf, wie das EWärmeG mit dem Einsatz von Bioheizöl erfüllt werden kann. Sie verdeutlichte, welche Tankbauarten geeignet sind, wie die Ölleitungen beschaffen sein müssen und welche Armaturen und Dichtungen geeignet sind, um einen störungsfreien Betrieb mit einem zehnprozentigen Bioheizöl zu gewährleisten.

Gemeinsam mit dem IWO hat der Fachverband hierzu Praxistipps entwickelt, in welchen die technischen Anforderungen an eine Ölanlage zur Nutzung eines zehnprozentigen Bioheizöles in Form einer Checkliste aufgeführt sind. Mitgliedsbetriebe erhalten vom Fachverband diese Praxistipps gemeinsam mit einem Sonderdruck der Zeitschrift Brennstoffspiegel, der Listen von Herstellern bioheizöltauglicher Ölheizungskomponenten enthält. Gregor Stephani vom baden-württembergischen Ministerium für Umwelt, Natur und Verkehr erläuterte anschließend, warum sich die Landesregierung für ein EWärmeG entschlossen hat, und stellte die Hintergründe vor.

EWärme-Gesetz als Chance

Vertreter des Mineralölhandels, der Immobi­lienbesitzer, des Umweltministeriums, der Energieberater, des IWO und des SHK-Handwerks diskutierten in einer Podiumsdiskussion die verschiedenen Aspekte des EWärmeG.

Frank Jäger, Geschäftsführer der Jäger Heizung-Sanitär GmbH aus Karlsruhe und Mitglied des Technischen Ausschusses Heizung im Fachverband, sieht hierbei das EWärmeG als große Chance für seine Branche. Das Handwerk müsse erkennen, dass sich durch dieses Gesetz ein enormes Potenzial für jeden Betrieb ergebe, betonte er. „Viele Endverbraucher wissen nicht genau, was das Gesetz für sie bedeutet. Hier kann sich der Handwerker als objektiver Berater das Vertrauen der Kunden erwerben“, sagte Jäger.

Vereinte Anstrengungen und eine umfassende Information der gemeinsamen Kunden sind erforderlich, um das EWärmeG zum Erfolgsmodell machen, so das Fazit der Podiumsdiskussion. Die Voraussetzungen seitens des Ölhandels, des Handwerks und der Geräteindustrie seien geschaffen.

Neufassung des ­Wasserhaushaltsgesetzes

Matthias Anton, Geschäftsführer der Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e.V., gab einen Ausblick auf die anstehenden gesetzlichen Veränderungen bei der Lagerung wassergefährdender Stoffe. Durch die Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzes und durch die geplante Einführung einer Bundesverordnung, welche die einzelnen Länderverordnungen ablösen soll, wird die Fachbetriebspflicht für Heizöl bundesweit bei 1000 Litern festgelegt werden. Künftig wird also jeder SHK-Betrieb, welcher an einer Heizöllageranlage mit mehr als 1000 Liter Volumen tätig wird, Fachbetrieb im Sinne des Wasserrechtes sein müssen. Die Überwachungsgemeinschaft wird hierzu über die Landesfachverbände die entsprechenden Schulungs- und Zertifizierungsmaßnahmen anbieten.

Die Ergebnisse einer aktuellen Marktforschung des IWO zur Motivation der Kunden, und darüber, wie ein Ölheizungsbesitzer über seine Heizung denkt und welche Erwartungen er damit verbindet, stellte Jennifer Rehse-Behling vom IWO im Anschluss vor. Mit diesen Informationen können die Teilnehmer künftig noch genauer auf die Wünsche ihrer Kunden eingehen und ihre Beratungsgespräche erfolgreicher gestalten.

Das Fazit der Tagung: Ölheizungsbesitzer können den geforderten erneuerbaren Anteil mit einer Kombination von Ölheizung plus Solarthermieanlage oder mit Bioheizöl sicherstellen. Die Voraussetzungen dafür seitens des SHK-Handwerks und des Mineralölhandels liegen vor. Handel und Handwerk müssen ihre Öl-Kunden jetzt aufklären. Auch in Zukunft kann die Ölheizung einen Beitrag zur Energieeffizienz und zur Umsetzung der Klimaschutzziele leisten.