Wer Klimaanlagen und Wärmepumpen montiert, in Betrieb nimmt und instand hält, und dabei Tätigkeiten am Kältemittelkreislauf mit fluorierten Treibhausgasen durchführt, muss seine Sachkunde nachweisen. Diese Sachkundebescheinigung und eine entsprechende technische Ausstattung benötigen Betriebe für eine Betriebszertifikation gemäß § 6 der Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung (ChemKlimaschutzV).
Aus diesem Grunde bietet der Fachverband für Ingenieure, Meister und Gesellen eine Kombination aus Lehrgang mit Sachkundeprüfung gemäß Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung und Chemikalien-Ozonschichtverordnung an. Dieser beinhaltet die Vermittlung der rechtlichen Grundlagen, der Fachphysik sowie des Fachwissens für die Installation, Inbetriebnahme, Wartung und Instandhaltung.
Zunächst können Unterrichtseinheiten in Form von E-Learning extern absolviert werden. Anschließend erfolgt eine dreitägige Präsenzphase mit Theorie- und Praxisteilen, die mit einer Prüfung am vierten Lehrgangstag abschließt. Nach Bestehen erhalten die Absolventen einen anerkannten Nachweis der Sachkunde und ein Zertifikat als „SHK-Fachkraft für Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen“ gemäß der Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung. Weitere Informationen können beim Fachverband telefonisch (07 11) 48 30 91, per Fax (07 11) 46 10 60 60 oder per E-Mail unter info@fvshkbw.de angefordert werden.