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Verbandstag in Karlsruhe

Am Vormittag des 26. Juni von der Delegiertenversammlung mit einstimmigem Votum in seinem Amt bestätigt, konnte Joachim Butz zur öffentlichen Mitgliederversammlung als alter und neuer Vorsitzender des Fachverbandes Persönlichkeiten aus Politik, Handel und Industrie begrüßen. Sein ausdrücklicher Dank galt Obermeister Frank Zöller von der gastgebenden Innung Karlsruhe-Bruchsal für die engagierte Rekord-Ausrichtung des Verbandstages.

Faktor Glück im Unternehmen

Mit einem sehr emotionalen Vortrag begeisterte Glücksforscherin Simone Langendörfer und verdeutlichte, dass glückliche Chefs und Mitarbeiter ein maßgeblicher Erfolgsfaktor für das Unternehmen sind. Das Klima in Unternehmen wird von Leistungsdruck, Konkurrenzdruck, Erfolgsdruck und Zeitdruck bestimmt. Die Mitarbeiter sind vielfachen Belastungen ausgesetzt, die Energie und Kraft kosten. Die Erwartungen und Ansprüche sind hoch. Mitarbeiter beklagen sich zunehmend, dass sie überwiegend nach ihrer Funktion beurteilt und bewertet werden. Die Frustration in vielen Betrieben nimmt zu. Um sich jedoch dauerhaft Wettbewerbsvorteile zu sichern, brauchen Unternehmen belastbare, leistungsstarke und letztlich glückliche Mitarbeiter. Langendörfer zeigte auf, dass Arbeitsklima und Glücklichsein wichtige Erfolgsfaktoren im Handwerksbetrieb sind. Maßgeblich sei hier auch die Einstellung des Chefs. Nur ein positiv eingestellter, motivierender Chef sei in der Lage, seine Mitarbeiter entsprechend einzustimmen und selbst zu kleinen Glücksmanagern zu machen. Denn letztlich machen Glücksmanager wieder Kunden glücklich – und was gibt es Schöneres als glückliche, zufriedene Kunden. Wertvolle Potenziale langfristig im Unternehmen zu halten, Erträge zu sichern und zu steigern und Krisen standhaft zu begegnen muss letztlich das Ziel sein. Doch mehr dazu in einem Fachbeitrag von Simone Langendörfer in einer der nächsten SBZ-Ausgaben.

Sanitär schlägt Heizung

In seinen Grundsatzausführungen nutzte Butz die Gelegenheit, Standpunkte und Forderungen der SHK-Handwerke der Öffentlichkeit näherzubringen. Die wirtschaftliche Situation des SHK-Handwerksbereichs, der 2014 mit 47 000 Beschäftigten in Baden-Württemberg einen Jahresumsatz von 5,3 Milliarden Euro erzielte, sieht der Verbandsvorsitzende positiv und rechnet 2015 mit einem leichten Umsatzplus von 1,5 bis 2 %. Auch im letzten Jahr habe sich der Markt mit einem Umsatzplus von 1,5 % behauptet. Dies sei hauptsächlich dem Sanitärbereich und dem Kundendienstgeschäft zu verdanken, die wieder deutlich zugelegt haben. Der Bereich Heizungstechnik und erneuerbare Energien dümpele weiter vor sich hin. Seit Jahren beklage der Fachverband, dass der Modernisierungsstau in den Heizungskellern größer werde. Dabei entfällt fast die Hälfte des deutschen Energieverbrauchs auf den Gebäudesektor. Allein in Baden-Württemberg sind eine Million Heizungsanlagen 15 Jahre und älter, davon 350 000 gar über 25 Jahre.

Bundesregierung tut zu wenig

Die im „Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz“ formulierte steuerliche Förderung von energetischen Gebäudesanierungen sei nach dem Scheitern im Koalitionsausschuss schon wieder Geschichte. Was im Dezember 2014 von der Bundesregierung groß angekündigt wurde, fand bereits Anfang 2015 ein jähes Ende, bemängelte Butz die unstete Regierungspolitik und forderte nun kurzfristig ein zielgerichtetes Vorgehen, um die Immobilienbesitzer nicht weiter zu verunsichern. Der Vorsitzende fand hierzu deutliche Worte: „Schluss mit dem Gerede über mögliche zukünftige Förderungen für energetische Sanierungen. Wir erwarten ein zielgerichtetes Vorgehen, um Immobilienbesitzer nicht weiter zu verunsichern, also Förder-Lust statt Förder-Frust!“ Wichtig sei es, auf bestehende Fördersysteme – wie die der BAFA oder KfW – zurückzugreifen, diese finanziell aufzustocken und langfristig zu sichern.

50 – 80 – 90 Energiewende

Unter diesem ambitionierten Motto steht die Dialogkampagne der Landesregierung zur Energiewende. Und um den Zielen

  • 50 % geringerer Energieverbrauch,
  • 80 % erneuerbare Energien und
  • 90 % weniger Treibhausgase

bis zum Jahr 2050 irgendwie näher zu kommen, hat die Landesregierung trotz vieler Widerstände mit der Novelle das Erneuerbare-Wärme-Gesetz, kurz EWärmeG, weiter verschärft. Der Vorsitzende kritisierte die am 1. Juli in Kraft getretene Novelle: „Für unsere Heizungsbauer im Land scheint es, als wolle man den Teufel mit dem Beelzebub austreiben. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass viele Hausbesitzer aufgrund der zusätzlichen Anforderungen des EWärmeG auf die Sanierung ihrer Heizungsanlage verzichten. Insofern sehen wir die Anhebung des Pflichtanteils der erneuerbaren Energien von 10 auf 15 % kritisch.“ Ebenso kritisierte er die Regelungen zu Bio-Heizöl und Bio-Erdgas, die je nach Gebäudetyp nicht mehr uneingeschränkt als Erfüllungsoptionen zugelassen werden. Positiv hervorzuheben sei, dass zur Erfüllung des EWärmeG nun deutlich mehr Möglichkeiten bestehen. Insgesamt hat der Immobilienbesitzer 14 bis 15 Erfüllungsoptionen, die größtenteils miteinander kombiniert werden können.

Bündnis für individuelles Heizen

Kritisch sieht der Fachverband die zunehmende Zahl an kommunalen Anschluss- und Benutzungszwängen in örtlichen Baugebieten, häufig verbunden mit Verbrennungsverboten. „Wir befürchten angesichts der Forcierung von Nah- und Fernwärme für die Gebäudeheizung einen Rückfall in Monopolstrukturen“, sagte Butz. Derartige kommunale Eingriffe seien in Baden-Württemberg mit rund einem Drittel von insgesamt 1100 im gesamten Bundesgebiet überdurchschnittlich häufig. Nach Paragraf 11 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg kann eine Gemeinde relativ leicht bei öffentlichem Bedürfnis durch Satzung für Grundstücke den Anschluss an Wasserleitung, Abwasserbeseitigung, Straßenreinigung und eben auch an die Versorgung mit Nah- und Fernwärme vorschreiben. Um dem entgegenzuwirken, hat der Fachverband, u.a. mit dem Verband für Energiehandel Südwest und dem Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks, das Aktionsbündnis Baden-Württemberg für individuelles Heizen gegründet.

Appell an die Landesregierung

Im Verlauf seiner Ausführungen forderte Butz zudem einen Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung der Bundesregierung ein. Aktuell sorge gerade das Mindestlohngesetz bei den SHK-Betrieben für viel Ärger. Für die SHK-Handwerke im Südwesten liege das Problem nicht in der Höhe des Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde. Vielmehr bemängelte er, dass keine Rechtsklarheit bzw. -sicherheit in vielen Anwendungsfragen bestehe und dem Unternehmer damit unübersehbare Haftungsrisiken aufgebürdet werden. Aus dem harmlosen Mindestlohngesetz sei letztlich ein Bürokratie-Monster geworden. Butz appellierte an die Landesregierung: „Setzen Sie sich über den Bundesrat dafür ein, dass die mittlerweile bekannt gewordenen Missstände überprüft und möglichst umgehend beseitigt werden!“

Fünf Tage für politische und ehrenamtliche Weiterbildung

Als belastend für die Betriebe sieht Butz auch die Einführung des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg. Obwohl die betriebliche Weiterbildung fester Bestandteil der Personalentwicklung in den SHK-Betrieben sei, habe die Landesregierung den Mitarbeitern mit dem am 1. Juli in Kraft getretenen Gesetz fünf Tage zusätzlich bezahlte Freistellung für politische und ehrenamtliche Weiterbildung verschafft. Es beschert den Betrieben damit umgerechnet einen Produktivitätsverlust von 2,5 %. Positiv bewertete der Vorstandsvorsitzende, dass für Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten eine Entschärfung vorgenommen wurde. Ebenso mit der Überforderungsklausel, wenn bereits 10 % der Beschäftigten Bildungsurlaub genommen oder bewilligt bekommen haben.

Völlig unbegreiflich sei es, dass Forderungen der Wirtschaft nach einer uneingeschränkten Anrechnung der innerbetrieblichen Weiterbildung nicht berücksichtigt wurden. Die im Gesetz aufgenommene Formulierung, ob eine Weiterbildung überwiegend betriebsinternen Erfordernissen dient oder nicht, wird zwangsläufig zu Auslegungsschwierigkeiten führen.

Erfolgreich gewehrt

Als verbandlichen Erfolg bewertet Butz die Aufklärungsarbeit des Fachverbandes zur geplanten Änderung des Paragrafen 102 der Gemeindeordnung, der jetzt doch unverändert bleibt. Der im Herbst vorgelegte Gesetzesentwurf des SPD-geführten Innenministeriums sah eine Rückkehr zur einfachen Subsidiaritätsklausel vor – also dem faktischen Vorrang der Kommunen und deren Unternehmen vor der Privatwirtschaft. Es sollten Dienstleistungen zugelassen werden, die mit dem Hauptzweck des kommunalen Unternehmens unmittelbar verbunden sind. Damit war eine „Verdrängung des regionalen, mittelständischen Handwerks“ programmiert. Anfang diesen Jahres habe das Innenministerium mitgeteilt, dass in dem Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeindeordnung eine Änderung des § 102 nicht vorgesehen sei. Butz bedankte sich bei allen, die durch gemeinsame Aufklärungsarbeit zu diesem Ergebnis beigetragen haben. Sehr stark im Sinne des Fachverbandes habe sich die Fraktion der FDP eingebracht, lobte Butz deren Unterstützung.

Nicht fehlen in der Grundsatzrede durfte ein Statement zur Nachwuchssituation. „Schluss mit der überzogenen Akademisierungswelle“, forderte der Vorsitzende angesichts der Tatsache, dass Hauptschulen und Werkrealschulen immer weiter ausbluten und immer mehr Abiturienten bei Studienabbrüchen von 30 % und mehr die Studierfähigkeit fehlt. Doch Jammern und Lamentieren über nicht ausbildungsreife Schulabgänger oder bildungspolitische Fehlentwicklungen helfe nicht. Deshalb packe der Fachverband die Probleme an und dies an mehreren Stellen – ganz nach dem Motto der Nachwuchskampagne „Volles Rohr Zukunft“! So habe der Fachverband etwa mit der Gründung der Fachgemeinschaft „Top-Ausbilder im SHK-Handwerk“ eine Plattform für ambitionierte Ausbildungsbetriebe geschaffen, die dort nachhaltig unterstützt werden.

Die Besten aus dem Südwesten

Als Aushängeschilder für äußerst erfolgreichen Berufsnachwuchs wurden drei Bundessieger des praktischen Leistungswettbewerbes im SHK-Handwerk vom Fachverband für ihre herausragenden Leistungen ausgezeichnet. Mit Anlagenmechaniker Toni Heinz Wurster aus Baiersbronn und Klempner Mario Kreher aus Ravensburg stellt Baden-Württemberg gar zwei aktuelle erste Bundessieger. Ofen- und Luftheizungsbauer Alexander Hummel aus Bad Urach wurde zweiter Bundessieger und holte bei der Europameisterschaft der Ofenbauer zusätzlich Bronze für Deutschland. Für ihre langjährigen Verdienste für die Berufsorganisation wurden zudem Gerd Blei (Innung Neckar/Odenwald-Kreis) und Hans Klein (Innung Schwetzingen-Hockenheim) mit der goldenen Ehrennadel geehrt. Die Ehrennadel in Silber ging an Rolf Exler (Innung Stuttgart-Böblingen), Bernd Fuller und Frank Jäger (beide Innung Karlsruhe-Bruchsal), Gerhard Schneider (Innung Main-Tauber) sowie Michael Kober (Innung Calw).

Digitale Steuerprüfung kann schnell sehr teuer werden

Zum Programm des Verbandstages gehörten auch sechs Referate im Rahmen der Fachtagung „SHK-Informationen und aktuelle Trends“. FV-Referatsleiter Markus Weik erläuterte die wirtschaftliche Situation und wies noch einmal auf die kritische Nachwuchssituation hin, die sich aufgrund der demografischen Entwicklung in den nächsten Jahren noch verschärfen dürfte. Er empfahl den Betrieben die strikte Einhaltung betriebswirtschaftlicher Kriterien und eine konsequente Kundenorientierung.

Über die Fallstricke der digitalen Betriebsprüfung berichtete Steuerberater Steffen Hort. Bereits heute erfolgen mehr als zwei Drittel aller Betriebsprüfungen digital. Dieser Trend zeigt steil aufwärts – und er ist unumkehrbar. Dabei definiert der Gesetzgeber klare Vorgaben, die es zu erfüllen gilt. Steuerlich relevant sind Daten, wenn sie für die Besteuerung des Steuerpflichtigen von Bedeutung sind. Hierzu zählen in jedem Fall Daten aus der Finanz-, Anlagen- und Lohnbuchhaltung. Aber auch andere digitale Unterlagen können als steuerlich relevant eingestuft werden. Einen Katalog steuerrelevanter Daten gibt es nicht. Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) verpflichten Unternehmen, steuerrelevante Daten über einen aufbewahrungspflichtigen Zeitraum von mindestens sechs bis zehn Jahren unveränderbar sowie maschinell les- und auswertbar vorzuhalten. Dabei müssen alle Daten für die drei Zugriffsarten für den Prüfer vorgehalten werden. Dazu gehören auch die E-Mails. Die Daten müssen auch nach einem Programmwechsel oder einem Rechnerabsturz vorgehalten werden. Sind diese nicht mehr verfügbar, ist das Finanzamt zur sogenannten „Hinzuschätzung“ berechtigt. Bei erheblichen Buchführungsmängeln könne es schnell zu einem Sicherheitszuschlag von 10 % der erklärten Umsätze kommen. Steuerberater Hort rechnet damit, dass Steuerprüfer künftig verstärkt versuchen formelle Mängel festzustellen, um dann eine Vollschätzung vorzunehmen. Handlungsempfehlungen für die Betriebsinhaber im Umgang mit einer Betriebsprüfung rundeten den Vortrag ab.

Fallstricke beim Mindestlohn

Unter der Überschrift „Mindestlohn – Risiken erkennen und vermeiden“ referierte FV-Referent Matthias Bergmann. Besonderes Augenmerk legen sollen die Betriebe auf:

  • Einhaltung der auch für das SHK-Handwerk als Baunebengewerbe vorgesehenen Arbeitszeitdokumentationspflichten.
  • Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns auch von Arbeitnehmern von Sub-/ Nachunternehmern und von Zeitarbeitsfirmen, um Bußgelder zu vermeiden.
  • Auch wenn der Betrieb grundsätzlich mehr als den Mindestlohn zahlt, sind wichtige Auflagen und Anforderungen des Mindestlohngesetzes auch bei besser bezahlten Mitarbeitern einzuhalten.

Und über das zum 1. Juli 2015 novellierte EWärmeG sprach FV-Referent Jörg Knapp. Im EWärmeG wird der Pflichtanteil des bisherigen EWärmeG um 5 % angehoben. Dabei haben Hausbesitzer mehr Möglichkeiten, die Anforderungen im Rahmen einer Sanierung zu erfüllen: So stehen neben Solarthermie und Photovoltaik auch die Nutzung von Bioöl oder Biogas sowie Dämmmaßnahmen wie eine Kellerdeckendämmung zur Wahl. Das soll mehr Spielraum bei der Sanierung, mehr Kombinationsmöglichkeiten und für jedes Gebäude eine Lösung bieten, die Anforderungen zu erfüllen. Der Fachverband bietet hierzu praxisnahe Schulungen an.

Hygienebewusste Installation

Hygiene- und Werkstoffexperte Dr. Peter Arens von der Firma Schell in Olpe berichtete über die Gefahrenquellen, die in den Trinkwassersystemen lauern. Die möglichen Belastungen des Trinkwassers mit Legionellen oder Pseudomonaden waren ebenso anschaulich wie seine Ausführungen zur Werkstoffwahl. „Der Verbreitung von Erregern kann man durch eine hygienebewusste Installation und den bestimmungsgemäßen Betrieb der Trinkwasseranlage vorbeugen“, erklärte Dr. Arens. Doch dafür müssten bei Planung, Bau und Betrieb die hygienischen Aspekte stärker berücksichtigt werden. Als wesentliche Voraussetzungen für den dauerhaften Erhalt der Trinkwassergüte nannte der Referent den Einsatz zugelassener Materialien und Bauteile und den Einbau von sauberen Komponenten wie Rohren und Fittings. Er empfahl den Betrieben den Einsatz von Produkten, die von akkreditierten Zertifizierern geprüft wurden.

Stichtag 26. September 2015

Die wichtigsten Punkte zur Umsetzung der Ökodesignrichtlinie erläuterte Fachverbandsgeschäftsführer Dietmar Zahn. Für alle Angebote von Wärmeerzeugern und Warmwasserbereitern oder -speichern gelten ab dem 26. September 2015 neue Informationsanforderungen. Ab diesem Stichtag muss das SHK-Handwerk seinem Kunden schon bei der Angebotserstellung ein Datenblatt mit Energieeffizienz-Etikett zukommen lassen. Die Daten werden von den Herstellern zugeliefert. Bei Verbundanlagen eines Herstellers können die Daten der Hersteller einfach übernommen werden. Kommen Komponenten unterschiedlicher Hersteller zum Einsatz, muss der SHK-Betrieb das Label individuell erstellen. Zahn empfahl, dies über die dafür eigens eingerichtete VdZ-Plattform www.heizungslabel.de zu machen. Hier sollen dann zum Stichtag alle notwendigen Branchendaten hinterlegt sein.

So weit an dieser Stelle zu den Fachtagungen. Über die Ergebnisse der Delegiertenversammlung berichten wir in der nächsten SBZ. Ein Festabend mit Showprogramm sowie ein Besichtigungsprogramm rundeten den Verbandstag in Karlsruhe ab. Und nach zwei Tagen mit kompakten Fachinformationen und einem regen Meinungsaustausch fuhren viele Tagungsteilnehmer dann auch ein wenig glücklicher nach Hause. DS

Die Akteure

Rekord: Obermeister Frank Zöller von der gastgebenden Innung engagierte sich bei der fünften Ausrichtung eines Verbandstages in Karlsruhe.

 

 

 

 

Hauptgeschäftsführer Dr. Hans-Balthas Klein konnte zahlreiche Ehrengäste aus Politik, Handel und Industrie begrüßen.

 

 

 

 

Markus Weik erläuterte die wirtschaftliche Situation und wies auf die kritische Nachwuchssituation hin.

 

 

 

 

Steffen Hort rechnet damit, dass Steuerprüfer künftig verstärkt versuchen, formelle Mängel festzustellen, um dann eine Vollschätzung vorzunehmen.

 

 

 

 

Zum Thema „Mindestlohn – Risiken erkennen und vermeiden“ informierte FV-Referent Matthias Bergmann .

 

 

 

 

Die wichtigsten Punkte zur Umsetzung der Ökodesignrichtlinie erläuterte Fachverbandsgeschäftsführer Dietmar Zahn .

 

 

 

 

Mit Infos direkt aus dem Ministerium referierte FV-Referent Jörg Knapp über das zum 1. Juli 2015 novellierte EWärmeG.

 

 

 

 

Hygiene- und Werkstoffexperte Dr. Peter Arens informierte über Gefahrenquellen, die in den Trinkwassersystemen lauern.