Am 12. Oktober 2012 wurde eine Vereinbarung zwischen dem Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg und dem Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks Baden-Württemberg unterzeichnet. Mit dieser Vereinbarung empfehlen beide Verbände den angeschlossenen Mitgliedsinnungen und -betrieben nach dem im Schornsteinfegerhandwerksgesetz festgesetzten Ende des Übergangszeitraums, nämlich ab dem 1. Januar 2013, eine Zusammenarbeit zwischen Schornsteinfegerbetrieben und SHK-Betrieben in Form einer Kooperation.
Diese Kooperation kann sich aber nur auf die sogenannten wirtschaftlichen Tätigkeitsgebiete des Schornsteinfegerhandwerks beziehen. Die hoheitlichen Tätigkeiten des dann bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers, wie beispielsweise die Feuerstättenschau, die Bescheinigung über Feuerstätten gemäß Landesbauordnung, sind nicht Bestandteil dieser Empfehlung.
Wichtig ist beiden Verbänden, auf die handwerksrechtliche Zuordnung der jeweiligen Tätigkeiten hinzuweisen. Die Schornsteinfegertätigkeiten, insbesondere die Messungen und Überprüfungen nach der ersten Bundesimmissionsschutzverordnung und der Kehr- und Überprüfungsordnung werden durch die mit dem Schornsteinfegerhandwerk eingetragenen Betrieben durchgeführt. Auf der anderen Seite erfolgen die Planung, der Einbau sowie die Wartung und Instandsetzung von Heizungsanlagen durch die mit dem Installateur- und Heizungsbauerhandwerk bzw. mit dem Ofen- und Luftheizungsbauerhandwerk eingetragenen Betriebe.