Nach einer Einführung durch den stellvertretenden Fachverbandsvorsitzenden Jürgen Walter beleuchtete Dr. Peter Arens die Technischen Regeln für Trinkwasserinstallationen (TRWI) und gab den rund 70 Teilnehmern einen Überblick über die verschiedenen Problemstellungen im Bereich der Trinkwasserhygiene. Dabei ging der Leiter des Kompetenzzentrums Trinkwasser bei Viega in Attendorn zunächst auf die UBA-Hygieneliste ein, die derzeit für heftigen Diskussionsstoff in der Sanitärbranche sorgt. Grund dafür sei vor allem, dass sich deren Notifizierung durch die zuständige EU-Kommission in Brüssel weiter verzögert und demzufolge die vom UBA veröffentlichten Empfehlungen für „Materialien im Kontakt mit Trinkwasser“ nicht den Status als „Bewertungsgrundlage“ nach §17 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) hätten. Doch davon unbeschadet müsse schon jetzt der in der TrinkwV definierte Blei-Grenzwert von 10µg/l eingehalten werden und das gelinge zuverlässig nur mit gelisteten Werkstoffen.
Wichtige Punkte rund um Trinkwasser
Anschließend informierte Dr. Arens über die potenziellen Gefahrenquellen, die in vielen Trinkwassersystemen lauern. Zum Beispiel durch die Belastung des Trinkwassers mit Legionellen oder Pseudomonaden. „Beiden Erregern kann man durch eine hygienebewusste Installation und den bestimmungsgemäßen Betrieb der Trinkwasseranlage vorbeugen“, erklärte Dr. Arens. Doch dafür müssten bei Planung, Bau und Betrieb neben Design und Komfort auch die hygienischen Aspekte stärker berücksichtigt werden.
Als wesentliche Voraussetzungen für den dauerhaften Erhalt der Trinkwassergüte nannte der Referent den Einsatz zugelassener Materialien und Bauteile mit einer Eignung für Trinkwasser, den Einsatz von sauberen Komponenten wie Rohren und Fittings, die bedarfsgerechte Auslegung von Trinkwassererwärmern, die richtige Temperaturhaltung im System inklusive hydraulischer Abgleich der Zirkulationssysteme sowie die bedarfsgerechte Dimensionierung der Trinkwasserinstallation.
Risiken erkennen und vermeiden
Matthias Bergmann schilderte die rechtlichen Risiken bei Komplettbadsanierungen. Die Praxis zeige, so der Rechtsreferent des Fachverbandes, dass SHK-Handwerksbetriebe häufig Bauverträge mit Unternehmern anderer Gewerke wie Elektriker, Maler, Schreiner oder auch Fliesenleger abschließen. Dies nicht zuletzt, um dadurch bei der Komplettbadsanierung einen einheitlichen Ansprechpartner für den Bauherrn zu schaffen.
Bergmann betonte, dass diese Vorgehensweise nicht ganz ungefährlich ist und warnte davor, die Auswahl des konkreten Nachunternehmers auf die leichte Schulter zu nehmen. Denn rechtlich wäre es so, dass der SHK-Betrieb als Generalunternehmer eingestuft wird und demzufolge für alle Montage- und Materialfehler des Nachunternehmers und dessen Personal beim Bauherrn hafte. Das gleiche gelte auch bei einer Insolvenz des Subunternehmers für nicht bezahlte Nettolöhne und teilweise sogar für nicht abgeführte tarifliche Sozialkassenbeiträge und gesetzliche Sozialbeiträge. Zum Abschluss seiner Ausführungen gab der Referent noch weitere nützliche Tipps und zeigte, wie man der Haftungsfalle durch Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse und Berufsgenossenschaft, bei der die Arbeitnehmer des Subunternehmers versichert sind, einschränken kann (siehe auch SBZ 07/2014).
Den Betrieb unverwechselbar machen
Hubert Verständig von der Unternehmensberatung shk-aktiv aus Steinach nahm die Authentizität und Verwechselbarkeit von SHK-Unternehmen unter die Lupe. Dabei stellte er fest, dass das Produkt- und Leistungsangebot der Betriebe zunehmend austauschbarer wird. Nur wer es schafft, als Marke bemerkt zu werden, würde vom Kunden auch ausgewählt und erhielte den Auftrag. Um aber als Marke erkannt zu werden, brauche jedes Unternehmen eine ihm eigene, unverwechselbare Identität und ein Unternehmenserscheinungsbild. Den Kunden Werbeaussagen ohne Alleinstellungsmerkmal vorzusetzen und mit dem immer gleichen Slogan zu bombardieren reiche längst nicht mehr aus. Letztlich ginge es um die Positionierung als regionale Marke im Bereich Sanitär- und Heizungsbau, die Steigerung von Image und Bekanntheitsgrad, der Vermittlung von Sympathie, Vertrauen, Sicherheit und Produkt-/Leistungskompetenz sowie die daraus resultierende Umsatz- und Gewinnsteigerung.
Wie dieses Ziel zu erreichen ist, stellte Verständig an einigen in der Praxis erprobten Maßnahmen vor. Außerdem zeigte er anhand praktischer Beispiele die Ist-Situation vieler SHK-Betriebe auf und machte deutlich, wie Kunden heutzutage ticken und was Unternehmen authentisch, unverwechselbar und langfristig erfolgreich macht.
Barrierefreies Bad und WC
Zu den Anforderungen und Planungsgrundlagen für barrierefreie Bäder und WCs referierte Hans-Peter Matt vom Beratungs- und Planungsbüro mahp-barrierefrei in Haslach. Seinen Ausführungen zufolge sitzt das Vorurteil, barrierefreie Bäder würden an Krankenhaus erinnern, bei vielen immer noch tief und kommt nicht von ungefähr: Jahrzehntelang gab es keine Alternative zu monströsen Haltegriffen in knallig grellen Farben. Das Generationenbad sehe heute aber ganz anders aus und sei ein Badezimmer, das sich von jedem selbstständig, bequem und sicher nutzen lasse. Und zwar unabhängig von Alter, Gesundheitszustand oder Geschlecht.
„Um heutzutage aber den Anforderungen an ein barrierefreies Bad gerecht zu werden, ist eine vorausschauende Planung notwendig“, so Matt. Doch wer barrierefreie Bäder plant, der müsse unbedingt einen Blick in die relevanten DIN-Normen 18040 Teil 1 bis 3 werfen. In den Normen dargestellt würden die für Rollstuhlfahrer notwendigen Bewegungsflächen vor und neben Sanitärobjekten.
Zerstörungsfreie Leckortung
Jürgen Knaut zeigte typische Beispiele für Leitungswasserschäden und stellte nach der Beschreibung der häufigsten Schadensursachen und ihrer Auswirkungen verschiedene Verfahren und Techniken zur Leckageortung und Schadensdiagnose vor. Der Regulierungsbeauftragte und Schimmelexperte der SV Sparkassen-Versicherung wies zugleich darauf hin, dass archaische Methoden der Leckortung wie das Aufstemmen von Wänden und Fußböden zum Teil noch immer für eine unnötige Verschlimmerung des bei Rohrbruch ohnehin schon vorhandenen Schadens sorgen. Dabei müssten unnötige Beschädigungen von Wänden und Fußböden heutzutage nicht mehr zwangsläufig Bestandteil einer erfolgreichen Leckortung sein. Moderne Verfahren auf Grundlage unter anderem von Schall-, Thermografie- oder neuster Videotechnik ermöglichten zwischenzeitlich auch SHK-Fachhandwerkern, die Lecksuche an Wasserleitung und Heizung ohne größeren Aufwand sowie vor allem punktgenau und kostensparend zu gestalten.
Ein weiterer Schwerpunkt seiner Ausführungen bildete eine ausführliche Beschreibung der heute gängigen Trocknungstechniken und deren Anwendung – auch unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit. Weitere Themen waren die Problematik der Schimmelpilzbildung sowie versicherungsrechtliche Fragen.
Fazit
Sowohl die positive Stimmung während der Veranstaltung als auch Gespräche mit den Teilnehmern zeigen, dass der Fachverband mit dieser Fachtagung den Nerv der Teilnehmer getroffen hat. Die fünf Referate boten komprimiertes praxisnahes Wissen in anschaulicher Form, ganz so wie es sich der Fachverband auf die Fahne geschrieben hatte.