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Wissen auf den Punkt gebracht

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Begrüßt wurden die Teilnehmer im SSB-Veranstaltungszentrum Waldaupark in Stuttgart von Fachverbandsvorstandsmitglied Alfred Keller. Der Obermeister der SHK-Innung Bodenseekreis unterstrich die besondere Bedeutung dieser Veranstaltung und machte deutlich, wie wichtig es ist, dass auch Führungskräfte im SHK-Handwerk ihr Fachwissen regelmäßig auf den neuesten Stand bringen. Bernd Ishorst eröffnete anschließend den Reigen der Fachvorträge und erläuterte die derzeit wichtigsten Themen beim Brandschutz. Dabei ging der Geschäftsführer des IZEG Informationszentrum Entwässerungstechnik Guss zunächst auf das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen ein. Wie er berichtete, sind die brandschutztechnischen Anforderungen an Baustoffe in Deutschland in zwei parallel wirkenden Normen geregelt. Dieses ist zum einen die nationale Norm DIN 4102-1 und zum anderen die Europanorm DIN EN 13501-1.

Ishorst betonte, dass baurechtlich gesehen beide Normen Gültigkeit besitzen und somit national durch Normen oder Verwendbarkeitsnachweise geregelte Bauprodukte sowohl nach DIN 4102-1 als auch nach DIN EN 13501-1 hinsichtlich ihres Brandverhaltens klassifiziert werden können. Im Unterschied zur nationalen Klassifizierung nach DIN 4102-1 beinhalte die europäische Klassifizierungsnorm aber ein größeres Spektrum an Klassen und Kombinationen. So würden beispielsweise bei der Klassifizierung nach DIN 13501-1 neben der Brandklasse zusätzlich auch die Rauchentwicklung und das brennende Abtropfen berücksichtigt, wodurch sich eine realistischere Beurteilung des Brandverhaltens von Baustoffen und Bauprodukten ergebe.

Anschließend nahm Ishorst die Anforderungen für die brandschutztechnische Abschottung von Leitungsanlagen und Abwasser-Mischinstallationen unter die Lupe, bevor er sich abschließend den Themen Schallschutz, Dämmung und der Be- und Entlüftung von Entwässerungsanlagen widmete.

Desinfektion ersetzt keine Sanierung

Unter dem Titel „Trinkwasser-Installationen desinfizieren?“ erläuterte Dr. Peter Arens von der Firma Schell in Olpe, weshalb Bakterien im Trinkwasser keine Marketingerfindung der Industrie sind. Sein Rückblick in die Geschichte des Wassers mit all seinen möglichen Belastungen wie Legionellen oder Pseudomonaden war ebenso anschaulich wie seine Ausführungen zur Vermeidung übermäßigen Bakterienwachstums. „Der Verbreitung von Erregern kann man durch eine hygienebewusste Installation und den bestimmungsgemäßen Betrieb der Trinkwasseranlage vorbeugen“, erklärte Dr. Arens. Doch dafür müssten bei Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung die hygienischen Aspekte sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik stärker berücksichtigt werden.

Als wesentliche Voraussetzungen für den dauerhaften Erhalt der Trinkwassergüte nannte der Referent die Vermeidung hygienisch kritischer Temperaturen im Kalt- und Warmwasserbereich sowie einen ausreichenden Wasserwechsel an allen Entnahmestellen im Gebäude.

Darüber hinaus müssten Maßnahmen getroffen werden, den Wasserwechsel auch bei Nutzungsunterbrechungen sicherzustellen, um nicht ein ansonsten legionellen-unauffälliges System endständig zu kontaminieren. Er warnte davor, Trinkwasser-Installationen voreilig zu desinfizieren. „Eine Desinfektion kann diese Maßnahmen nicht ersetzen. Denn selbst wenn sie zielführend wäre, würde „frisches“ Desinfektionsmittel ohne eine regelmäßige Entnahme nicht zum Wirkort gelangen! Und wenn eine regelmäßige Entnahme stattfindet, reicht oftmals allein der Wasserwechsel für den Erhalt der Wassergüte und ohne kontinuierliche Desinfektion bereits aus“, mahnte der Trinkwasserhygiene-Experte.

Es stellt sich also die Frage, wann überhaupt desinfiziert werden sollte? Die Antwort des Referenten war hier eindeutig: nur zur unmittelbaren Gefahrenabwehr! Dabei wird zwischen zwei Vorgehensweisen unterschieden, die Dr. Arens anschließend ausführlich erläuterte. Dabei ging er auch auf das DVGW-Regelwerk W 557 ein, das fordert, vor jeder Desinfektion die Trinkwasser-Installation gründlich zu reinigen. Außerdem werde darin eindeutig ausgeführt, dass eine Desinfektion keine Sanierung bzw. keine Reinigung sei und letztere schon gar nicht ersetzen könne – trotz vielfältiger Werbeaussagen im Markt.

Verträge lieber im Büro abschließen

Rechtsreferent Matthias Bergmann gab Tipps rund um das neue Verbraucherrechtegesetz, das seit 13. Juni 2014 auch im Baurecht in Kraft ist. Seit dieser Zeit müssen nun auch SHK-Handwerksbetriebe die Verbraucher vor Vertragsabschlüssen – unabhängig von der jeweiligen Vertragsart in unterschiedlichem Umfang – informieren und in bestimmten Fällen über ein Widerrufsrecht belehren (Siehe SBZ 16/17-14).

Die Krux dabei: Nach der neuen Rechtslage sind Handwerker nun nur noch auf der rechtlich sicheren Seite, wenn sie gegenüber ihren Kunden darauf bestehen, den Vertrag in den Geschäftsräumen des Handwerksbetriebs zu unterschreiben. Handwerker, die ihren Geschäftsaktivitäten außerhalb des eigenen Büros nachgehen – zum Beispiel auf der Baustelle oder in der Wohnung der Kunden, müssen dagegen einen ganzen Stapel von Informationsblättern, Widerrufsbelehrungen und -formularen mit sich führen. Die Kunden leisten dann ähnlich wie bei der Beantragung eines Darlehens diverse Unterschriften, bevor der Handwerker überhaupt loslegt.

Kritisch ist auch die Tatsache, dass der Kunde den Vertrag mit dem Handwerker noch nach 12 Monaten und 14 Tagen widerrufen kann, wenn der Verbraucher versehentlich nicht oder nur unvollständig über sein Widerrufsrecht und die Widerrufsfolgen informiert wurde. Bergmann empfahl den Einsatz der Musterwerkverträge der Berufsorganisation, die speziell auf die Belange der SHK-Fachbetriebe abgestimmt sind. Ein Muster lag der Tagungsmappe, die alle Referate enthielt, bei.

Geht nicht gibt’s nicht

Über die Methoden der Ladungssicherung auf Transportfahrzeugen und wie man damit ohne Bußgeld sicher ans Ziel kommt, berichtete Dr. Christian Zentgraf. Der Sachverständige für Arbeits- und Umweltschutz aus Lünen präsentierte in seinem unterhaltsamen Vortrag Sinnhaltiges und Gewöhnungsbedürftiges rund um die Themen Gefahrgutregelung und Ladungssicherung.

An so mancher Kuriosität und Sinnlosigkeit konnten sich die Teilnehmer erfreuen, dennoch hat Zentgraf deutlich gezeigt, dass es möglich ist, die theoretischen Anforderungen der Normen und Richtlinien zur Ladungssicherung praxisgerecht umzusetzen. Wer dagegen verstößt oder gar seine Pflichten vernachlässigt, muss mit teils drastischen Konsequenzen rechnen: Die Skala reicht von Verwarnungs- und Bußgeldern über Schadenersatz bis zu Geld- und Freiheitsstrafen.

Fugenabdichtungen im Bad

Last but not least erläuterte Günther Weinbacher vom IVD Industrieverband Dichtstoffe wie Sanitärfugen im Badezimmer fachgerecht auszuführen sind, damit sie nicht zur Schwachstelle werden. Nach einem kurzen Exkurs in die Grundlagen und Beschaffenheit der Dichtstoffe Silikon und Acryl ging er auf deren Anwendungsgebiete ein und gab Tipps für die Verarbeitung. Dabei stellte er fest, dass elastische Fugen in der Sanitärinstallation im Anschlussbereich zwischen Fliesen und Sanitäreinrichtungsgegenstand, als Dehnungsfuge in Bodenbereichen zwischen Wand- und Bodenfliesen oder als Anschluss zwischen Wand und eventuell einer Vorwandinstallation zu finden sind. Es wäre ihr Zweck, die unterschiedlich anstehenden Kräfte und Spannungen lastfrei auszugleichen und zu übertragen. Für diesen Einsatz wären daher wegen ihrer elastischen Eigenschaften nur Silikondichtstoffe geeignet. Andere Dichtstoffe wie Polyurethane oder Acryl würden in der Sanitärinstallation nur in Ausnahmefällen verwendet. „Um das Silikon fachgerecht in die Fuge einzubringen, muss der Untergrund absolut trocken und frei von Fetten und Ölen sein. Und durch Auftragen eines Primers lässt sich die Haftung des Silikons noch verbessern. Auf keinen Fall darf die Silikonfuge bis auf den Fugengrund ausgespritzt werden, eine Dreiflankenhaftung führt zu Schäden am Silikon“, warnte Weinbacher abschließend.

Fazit

Für die Teilnehmer entpuppte sich die Fachtagung wieder einmal mehr zu einer Informationsveranstaltung erster Güte. Sie bekamen in den fünf Referaten rund um den Bereich Sanitär aktuelles Fachwissen vermittelt. Kompakt, fundiert und wegweisend, ganz so wie es sich der Fachverband auf die Fahne geschrieben hatte.

Die Akteure

Thomas Huber, Referent beim Fachverband moderierte die Veranstaltung, die bei allen Teilnehmern großen Anklang fand.

 

 

 

 

Bernd Ishorst : „Seit dem 1. Januar 2013 werden für Abwasser-Mischinstallationen keine allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse mehr erteilt.“

 

 

 

 

Matthias Bergmann : „Seit dem 13.06.2014 gelten neue Vorschriften zum Verbraucherschutz, die auch das SHK-Handwerk betreffen.“

 

 

 

 

Dr. Peter Arens : „Trinkwasser-Installationen sollten nur im Ausnahmefall und zur unmittelbaren Gefahrenabwehr desinfiziert werden.“

 

 

 

 

Dr. Christian Zentgraf : „Mangelnde Ladungssicherung ist einer der häufigsten Gründe für Geldbußen bei Straßenkontrollen.“

 

 

 

 

Günther Weinbacher: „Nicht fachgerecht ausgeführte Fugenabdichtungen können im Sanitärbereich große Schäden verursachen.“