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Fördermittel für altersgerechte Badausstattung jetzt beantragen

Mit zunehmendem Alter verändern sich die Anforderungen an die Ausstattung des privaten Bades, Stichwort: Barrierefreiheit. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt entsprechende Umbaumaßnahmen aus den Förderprogrammen „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)“ und „Alters­gerecht Umbauen – Kredit (159)“.

Typische Maßnahmen, für die Fördermittel in Anspruch genommen werden können, sind die Ausstattung mit einer bodengleichen Dusche oder der Umbau eines Bades mit den höhenverstellbaren „Prevista Dry“-WC- und -Waschtisch-Elementen von Viega.

Altersgerechte Badausstattung:  Fördermittel vor Baubeginn beantragen

Da die Fördermittel immer recht schnell ausgeschöpft sind, empfiehlt sich eine frühzeitige Beantragung. Wichtig ist, dass die Antragstellung vor Beginn der (Um)Baumaßnahme erfolgt. Das Alter der Antragsteller spielt für die Förderung keine Rolle. Eine Beantragung ist sogar möglich, wenn ein Bad in einem Neubau vorausschauend altersgerecht geplant und zum Beispiel schon mit Assistenzsystemen ausgestattet wird.

Förderfähig: Höhenverstellbare WCs und Waschtische von Viega

Um den alters- und pflegegerechten Umbau eines Bades schnell und reibungslos umzusetzen, bietet Systemhersteller Viega unter anderem mit dem Vorwandsystem „Prevista“ praxisgerechte Lösungen an, über die vergleichsweise einfach ein deutlicher Zugewinn an Barrierefreiheit erreicht wird. Beispielhaft dafür sind die höhenverstellbaren WC- und Waschtisch-Elemente. Per Knopfdruck können bei diesen Elementen der WC-Sitz um bis zu 8 cm, der Waschtisch sogar um bis zu 20 cm in der Höhe angepasst werden. Das kommt vor allem Personen mit Bewegungseinschränkungen zugute.

Für altersgerechte Badausstattungen, hier mit höhenverstellbaren WC- und Waschtisch-Elementen, gibt es bei der KfW attraktive Fördermöglichkeiten.

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Für altersgerechte Badausstattungen, hier mit höhenverstellbaren WC- und Waschtisch-Elementen, gibt es bei der KfW attraktive Fördermöglichkeiten.

Stützgriffe und elektronische Betätigungsplatten montieren

Andere Beispiele sind die ergänzenden Vorwandelemente zur Montage von Stützgriffen oder die elektronischen Betätigungsplatten der „Visign“-Serien. Sie lassen sich mit einem Taster zur Fernauslösung der WC-Spülung ausrüsten.

Fördermittel vor Baubeginn beantragen

KfW-Programm „Barrierereduzierung (455-B)“: Was wird gefördert?

Die KfW bezuschusst solche Neu- oder Umbaumaßnahmen aus dem Programm „Barrierereduzierung (455-B)“ unabhängig vom Alter der Antrag­steller mit bis zu 6250 Euro. Das Geld wird dabei nicht nur für die barriere­armen Installationskomponenten – wie die „Prevista“-Vorwandelemente oder die „Visign“-Betätigungsplatten – gezahlt, sondern auch für weitergehende Umbaumaßnahmen. Dazu gehören unter anderem die Verbreiterung von Türen, die Änderung der Raumaufteilung im Bad, der Einbau von Stützgriffen oder die Schaffung bodengleicher Duschen. Hierfür kommen die „Advantix“-Duschrinnen von Viega zum Einsatz, die als Linienentwässerung je nach Ausführung sogar direkt vor der Wand installiert werden können. Die gesamte Duschfläche ist dann problemlos mit dem Rollstuhl befahrbar.

Auch für Pflegekräfte sicher

Das bedeutet einen deutlichen Komfortgewinn für den Nutzer und einen Zugewinn an Sicherheit für Pflegekräfte, die nicht mehr auf den Rost eines Punktablaufs oder gar auf den Ablauf einer Duschwanne achten müssen.

Auch elektronische Hilfsmittel werden bezuschusst

Darüber hinaus dürfen die Fördermittel für elektronische Hilfsmittel eingesetzt werden. Dazu gehören die Funkauslösung für die WC-Betätigung oder sogar die nachleuchtenden „Visign“-Betätigungsplatten, wenn diese als Orientierungshilfe installiert werden.

KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen (159)“: Zinsgünstigen Kredit beantragen

Zinsgünstige Kredite stehen für derartige Investitionsmaßnahmen zudem über das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen (159)“ zur Verfügung. Die Antragstellung erfolgt vor dem Start der Bauarbeiten bei der heimischen Bank, Sparkasse oder Versicherung. Die Kreditsumme kann sich dann auf bis zu 50.000 Euro bei einem effektiven Jahreszins ab 0,78 Prozent (Stand: Nov. 2020) belaufen.