Vor mehr als drei Jahren wurde die Anlage A der Handwerksordnung novelliert. Aus den bisherigen Berufen Gas- und Wasserinstallateur und Zentralheizungs- und Lüftungsbauer entstand der gemeinsame Ausübungsberuf “Installateur und Heizungsbauer”. Allerdings existiert die neue Ausbildungs- und Meisterprüfungsverordnung bis heute noch nicht. Wie weit das Verordnungsverfahren derzeit fortgeschritten ist und wie die Ausbildung in Zukunft aussehen könnte, erläutert unserer Autor nachfolgend.